Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe) beantragen
Mithilfe dieses Antrags können Sie Hilfe zur Pflege im Rahmen der Sozialhilfe beantragen.
Beschreibung
Mithilfe dieses Antrags können Sie Hilfe zur Pflege beantragen.
Wenn Sie durch gesundheitliche Beeinträchtigungen auf die Hilfe anderer angewiesen sind, haben Sie unter bestimmten Umständen neben den Ansprüchen aus der Pflegeversicherung einen Anspruch auf Hilfe zur Pflege nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII).
Grund für den Bedarf können körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder auch gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen sein, die nicht selbständig kompensiert und bewältigt werden können.
Die Feststellung, ob und in welchem Umfang Pflegebedürftigkeit vorliegt, erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK), welcher von Ihrer Pflegeversicherung beauftragt wird. Nähere Auskünfte zu dem Feststellungsverfahren erhalten Sie bei Ihrer Pflegeversicherung.
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) ermittelt Ihre Pflegebedürftigkeit. Dabei wird beurteilt, wie selbstständig Sie Ihren Alltag noch bewältigen können. Der Pflegegrad wird mit einem Punktesystem bestimmt. Ihre zuständige Pflegekasse ist dann für die Übernahme der Pflegekosten zuständig. Allerdings werden die Kosten von der Pflegeversicherung je nach Leistungsart nur bis zu bestimmten Höchstgrenzen übernommen. Ist Ihnen die Übernahme der ungedeckten Restkosten nicht möglich, kommen unter Berücksichtigung der Feststellungen des MDK Leistungen der Sozialhilfe (SGB XII) - wie die Hilfe zur Pflege - in Frage.
Sollten Sie nicht pflegeversichert sein und somit kein Gutachten des MDK und keine Einstufung in einen Pflegegrad durch die Pflegekasse erhalten, kann der Sozialhilfeträger das jeweils zuständige Gesundheitsamt (sog. Amtsarzt) mit einer Begutachtung beauftragen.
Sie erhalten Hilfe zur Pflege nur dann, wenn Ihr Einkommen und Vermögen (oder das Ihres Ehe- oder Lebenspartners) nicht ausreichen. Unterhaltspflichtige Angehörige werden herangezogen, sofern deren jährliches Bruttoeinkommen mehr als 100.000,00 EUR beträgt, siehe auch Gesetz zur Entlastung unterhaltspflichtiger Angehöriger in der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe (sog. Angehörigen-Entlastungsgesetz).
Sie haben Anspruch auf folgende Leistungen:
Ab Pflegegrad 1:
- Pflegehilfsmittel
- Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes;
- Digitale Pflegeanwendungen
- Ergänzende Unterstützung bei Nutzung von digitalen Pflegeanwendungen
- einen Entlastungsbetrag.
Ab Pflegegrad 2 - 5:
- Häusliche Pflege (in Form von Pflegegeld, häuslicher Pflegehilfe, Verhinderungspflege, Pflegehilfsmitteln, Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes, anderen Leistungen, digitalen Pflegeanwendungen, ergänzender Unterstützung bei Nutzung von digitalen Pflegeanwendungen)
- Teilstationäre Pflege
- Kurzzeitpflege
- einen Entlastungsbetrag
- Stationäre Pflege
Die Hilfe zur Pflege wird von der zuständigen Behörde nach Prüfung Ihrer Unterlagen gewährt, sofern die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Auskünfte zur Beantragung erteilt das zuständige Sozialamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Zuständigkeit
Auskünfte zur Beantragung erteilt das zuständige Sozialamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Hinweise für Bernkastel-Wittlich: Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe) beantragen
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Freitag von 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr
Donnerstag zusätzlich von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr.
Buchstabenbereich Nachname:
A - Gn: Frau Lichter, Kristin
Go - Lh: Frau Leyendecker, Meike
Li - Schf: Frau Greis, Anna
Schg - Z: Frau Röper, Janine
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 31 - Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfe
Adresse
Postanschrift
Kurfürstenstraße 16
54516 Wittlich
Postfachadresse
Postfach 14 20
54504 Wittlich
Öffnungszeiten
Hier finden Sie die Öffnungszeiten.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Janine Röper
Postanschrift
Kurfürstenstraße 16
54516 Wittlich
Postfachadresse
Postfach 1420
54504 Wittlich
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06571 14-2234
Fax: 06571 14-42234
Frau Anna Greis
Postfachadresse
Postfach 1420
54504 Wittlich
Postanschrift
Kurfürstenstraße 16
54516 Wittlich
Telefon Festnetz: 06571 14-2484
Fax: 06571 14-42484
Frau Kristin Lichter
Postfachadresse
Postfach 1420
54504 Wittlich
Postanschrift
Kurfürstenstraße 16
54516 Wittlich
Telefon Festnetz: 06571 14-2273
Fax: 06571 14-42273
Frau Meike Leyendecker
Internet
Formulare
Grundantrag Sozialhilfe Anlage 1 Vermögen
Grundantrag Sozialhilfe
Grundantrag Sozialhilfe Anlage 3 Allgemeine Hinweise
Grundantrag Sozialhilfe Anlage 2 Kosten d. Unterkunft
Verbandsgemeinde Traben-Trarbach - Fachbereich 3 - Bürgerdienste
Adresse
Postanschrift
Brückenstraße 11
56841 Traben-Trarbach
Gebäude: 2
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr Online Terminvergabe donnerstags auch nach 16.00 Uhr möglich!
Kontakt
Internet
Verbandsgemeinde Traben-Trarbach - Sozialamt
Beschreibung
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Brückenstraße 11
56841 Traben-Trarbach
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr
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erforderliche Unterlagen
- Frühere Leistungsbezüge
Bei Pflegeversicherten:
- Nachweis Mitgliedsbescheinigung Kranken und Pflegeversicherung
- Medizinisches Gutachten des Medizinischen Diensts der Krankenversicherung
- Bescheid der Pflegekasse über Pflegegrad und Leistungen der Pflegeversicherung
Bei Nicht-Pflegeversicherten:
- Ärztlicher Bericht
Formulare
Hinweise für Traben-Trarbach: Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe) beantragen
Die Formulare können hier heruntergeladen werden:
Voraussetzungen
- Sie müssen eine körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigung haben, die Ihre Selbstständigkeit erschwert (mindestens Pflegegrad 1).
- Sie (oder Ihre nicht getrennt lebende Ehegattin oder Lebenspartnerin bzw. Ihr nicht getrenntlebender Ehegatte oder Lebenspartner) verfügen über nicht genügend Einkommen oder Vermögen, um die Pflegekosten zu decken.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage
Verfahrensablauf
Nach Antragstellung werden die von Ihnen eingereichten Unterlagen geprüft und, falls erforderlich, die Pflegebedürftigkeit bestimmt.
Außerdem werden Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse geprüft. Ist die pflegebedürftige Person minderjährig und unverheiratet, wird das Einkommen und Vermögen ihrer Eltern berücksichtigt.
Sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid.
Fristen
Es gibt keine Fristen.
Bearbeitungsdauer
Über den Antrag wird so schnell wie möglich entschieden. Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem von der Vollständigkeit der Angaben und der Vorlage der für die Antragsbearbeitung erforderlichen Nachweise ab.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Obwohl ein formloser Antrag möglich ist, benötigen wir von Ihnen im Nachgang das ausgefüllte Antragsformular.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 06.12.2022
Stichwörter
Kurzzeitpflege, Entlastungsbetrag, Pflegekosten, Pflegeversicherung, Hilfsmittel, Hilfebedarf, Pflegekräfte, Pflegegeld, Pflegehilfsmittel, teilstationäre Pflege, Sozialhilfe, Pflegebedürftigkeit, Vollstationäre Pflege, häusliche Pflege, Pflegeanwendungen, Pflege, stationäre Pflege, Pflegegrad, Pflegepersonen