Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten Bewilligung

    Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (Nichtsesshaftenhilfe, Sozialhilfe) beanspruchen

    Befinden Sie sich in sozialen Schwierigkeiten und sind in der Teilnahme am Leben der Gesellschaft beeinträchtigt? Dann haben Sie Anspruch auf verschiedene Hilfsangebote, die eine Integration ermöglichen.

    Beschreibung

    Die Hilfe ist dazu bestimmt, Personen, deren besondere Lebensverhältnisse zu sozialen Schwierigkeiten führen und deren Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft dadurch unmöglich oder erheblich beeinträchtigt ist, eine Integration in die Gesellschaft zu ermöglichen.

    Anspruch auf diese Hilfe hat jeder, der in besonders schwierige Lebensverhältnisse geraten ist (z. B. wohnungslos oder straffällig geworden ist, ohne Familie da steht oder keine gesicherte Existenz hat) und diese aus eigener Kraft nicht überwinden kann. Dabei können die besonderen sozialen Schwierigkeiten in der Person des Hilfesuchenden, in seinen gegenwärtigen Lebensverhältnissen oder in seinem sozialen Umfeld begründet sein.

    Die Hilfe umfasst alle notwendigen Maßnahmen, um die besonderen Schwierigkeiten zu beseitigen, die einer Integration in die Gesellschaft entgegenstehen. Hierzu gehören vor allem:

    • Beratung und persönliche Betreuung der Hilfesuchenden und für ihre Angehörigen,
    • Hilfe bei der Beschaffung einer Wohnung,
    • Maßnahmen zur Erlangung eines Arbeitsplatzes und
    • Hilfen zur Bewältigung des Alltagslebens.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich bitte an das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Bad Dürkheim - Hilfe in besonderen Lebenslagen (Ref. 91)

    Adresse

    Postanschrift

    Philipp-Fauth-Straße 11

    67098 Bad Dürkheim

    Gebäude: Kreisverwaltung

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten ( Terminvereinbarung erforderlich ! ): Montag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Dienstag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Mittwoch: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Donnerstag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06322 961-0

    Fax: 06322 961-1156

    E-Mail: info@kreis-bad-duerkheim.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Verbandsgemeinde Leiningerland - 3.7 Soziales, Sozialversicherung, Asyl

    Adresse

    Hausanschrift

    Industriestraße 11

    67269 Grünstadt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Industriestraße 11

    67269 Grünstadt

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06359 8001-0

    Fax: 06359 8001-8001

    E-Mail: asyl@vg-l.de

    E-Mail: sozialamt@vg-l.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Sozialamt, Messies, Vermüllung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de