Schwangerschaftskonfliktberatung Aufklärung und Beratung

    Schwangerschaftskonfliktberatung bescheinigen

    Haben Sie Fragen zur Schwangerschaft oder bringt Sie diese in eine Konfliktsituation und Sie denken über einen Schwangerschaftsabbruch nach? Dann hilft Ihnen die Schwangerschaftskonfliktberatung.

    Beschreibung

    Damit ein Schwangerschaftsabbruch straffrei durchgeführt werden darf, ist eine Schwangerschaftskonfliktberatung erforderlich. In der Beratung wird über die Möglichkeit des Abbruchs, über Ängste und Sorgen der Schwangeren, über mögliche Hilfsangebote und medizinische Aufklärung gesprochen. Die Beratung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens. Die Beratungsstelle hat nach Abschluss der Beratung der Schwangeren eine mit Namen und Datum versehene Bescheinigung darüber auszustellen, dass eine Beratung stattgefunden hat.

    Hinweise für Worms: Elternberatung

    ++ Neue Adresse: Unsere Beratungsstelle ist umgezogen und befindet sich nun in der Wilhelm-Leuschner-Straße 2 (Europahaus). ++

    • Allgemeinen Erziehungsfragen
    • Entwicklungsproblemen und psychischen Schwierigkeiten
    • Konflikten in der Familie, zwischen Eltern, Geschwistern und den Generationen
    • Verhaltensauffälligkeiten
    • Problemen in den Bereichen Kindergarten und Schule (z.B. Lern- / Leistungsprobleme) sowie Ausbildung
    • Fragen zum Verhalten und zur Entwicklung von Kindern, die im Zusammenhang mit einer Trennung und Scheidung auftreten.

    ++ Neue Adresse: Unsere Beratungsstelle ist umgezogen und befindet sich nun in der Wilhelm-Leuschner-Straße 2 (Europahaus). ++

    • Allgemeinen Erziehungsfragen
    • Entwicklungsproblemen und psychischen Schwierigkeiten
    • Konflikten in der Familie, zwischen Eltern, Geschwistern und den Generationen
    • Verhaltensauffälligkeiten
    • Problemen in den Bereichen Kindergarten und Schule (z.B. Lern- / Leistungsprobleme) sowie Ausbildung
    • Fragen zum Verhalten und zur Entwicklung von Kindern, die im Zusammenhang mit einer Trennung und Scheidung auftreten.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich and die Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Worms - Abteilung 5.09 Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche

    Beschreibung

    ++ Neue Adresse: Unsere Beratungsstelle ist umgezogen und befindet sich nun in der Wilhelm-Leuschner-Straße 2 (Europahaus). ++

    Die Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche ist ein kostenfreies Angebot der Stadt für Menschen aus Worms und dem Landkreis Alzey-Worms.

    Wir beraten und unterstützen bei:

    • Allgemeinen Erziehungsfragen
    • Entwicklungsproblemen und psychischen Schwierigkeiten
    • Konflikten in der Familie, zwischen Eltern, Geschwistern und den Generationen
    • Verhaltensauffälligkeiten
    • Problemen in den Bereichen Kindergarten und Schule (z.B. Lern- / Leistungsprobleme) sowie Ausbildung
    • Probleme im Umgang mit dem Kind bei familiären Krisen während und nach der Trennung
    • und vielem mehr

    Wir beraten und unterstützen:

    • Familien und Teilfamilien
    • Mütter, Väter, Elternpaare
    • Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis (einschließlich) 21 Jahren (auch ohne Eltern)
    • Menschen, die in einer Erziehungsverantwortung sind (z. B. Pflegeeltern, Großeltern, etc.)
    • Fachkräfte aus sozialen / pädagogischen Arbeitsfeldern

    Wir beraten und unterstützen durch:

    • Systemische Familienberatungen
    • Einzelgespräche für Eltern und Kinder
    • Mediative Beratung bei Konflikten
    • Pädagogisch / -therapeutische Gruppenangebote für Kinder, Jugendliche und Eltern
    • Psychologische Elternabende
    • Anonyme Fallberatungen für pädagogische Fachkräfte

    Schweigepflicht und Datenschutz:

    Wir sind grundsätzlich zu Verschwiegenheit verpflichtet, d. h. unsere Beratung erfolgt vertraulich - auf  Wunsch auch anonym.

    Team:

    Das Team der Beratungsstelle besteht aus fünf MitarbeiterInnen, drei Diplom-PsychologInnen, einer PädagogIn M.A.. und einer SekretariatsmitarbeiterIn

    Unterstützt wird unser Team von folgenden freien Mitarbeitern:

    Frau Maria Korn, Erzieherin i. R.

    Frau Kerstin Sonnenberg, Dipl. Pädagogin

    Frau Michaela Goltz, Dipl. Sozialpädagogin (FH)

    Frau Elke Schön, Dipl. Psychologin

    Unser Team verfügt über Zusatzausbildungen in

    • Systemische Familientherapie
    • Verhaltenstherapie
    • Gesprächspsychotherapie
    • Mediation
    • Entwicklungsberatung bei Regulationsstörungen der frühen Kindheit (EBR)

    Wir arbeiten schwerpunktmäßig nach dem Ansatz der systemischen Familientherapie.

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Leuschner-Straße 2

    67547 Worms

    Abteilung 5.09 - Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr  

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 08.08.2024 (von: Webservice, Stadt Worms)

    Technisch geändert am 20.11.2024 (von: Webservice, Stadt Worms)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Voraussetzungen

    Voraussetzung ist, dass sich die Schwangere noch nicht in der 12. Schwangerschaftswoche befindet und sie einen, aus ihr bewussten Gründen, Schwangerschaftsabbruch in Betracht zieht.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wird eine Schwangerschaft festgestellt und die Schwangere möchte diese abbrechen, muss sie einen Termin bei einer Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle ausmachen. Eine ratsuchende Schwangere ist unverzüglich in einer staatlich anerkannten Beratungsstelle zu beraten. Nach der Beratung erhält die Schwangere eine Beratungsbescheinigung, die für den Schwangerschaftsabbruch nötig ist.

    Fristen

    Ein Schwangerschaftsabbruch ist nur bis zur 12. Schwangerschaftswoche möglich.

    Kosten

    Die Beratung ist für die Schwangere unentgeltlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch MFFJIV am 11.09.2020

    Version

    Technisch erstellt am 19.02.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Schwangerschaftsabbruch, Schwangerschaftsberatung, Beratungsschein, Entbindungskosten, Kind, Hilfen, Schwangere, Abtreibung, Mutter, Unterstützung, Vorsorgeuntersuchungen, Schwangerenberatung, Schwangerschaft, Adoption, Erstausstattung, Schwangerschaftkonflikt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)