Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) beantragen
Reichen Ihre Einkünfte im Alter oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt aus? Dann können Sie die Grundsicherung beantragen.
Beschreibung
Wenn Ihre Einkünfte im Alter (Rente) oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, können Sie die Grundsicherung beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis - Sozialhilfe, Soziale Sonderaufgaben (41)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Do 09.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr, Fr 09.00 - 13.00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 0621 5909-0
Kontaktperson
Frau Sergül Albayrak Aygün
Postanschrift
Europaplatz 5
67063 Ludwigshafen am Rhein
Gebäude: Kreishaus
Fax: 0621 5909-3281
Telefon Festnetz: 0621 5909-2330
Frau Susanne Fattor
Postanschrift
Europaplatz 5
67063 Ludwigshafen am Rhein
Gebäude: Kreishaus
Fax: 0621 5909-3281
Telefon Festnetz: 0621 5909-2340
Frau Shpresa Qosa-Salihaj
Frau Aleyna Boyraz
Hausanschrift
Fax: 0621 5909-3281
Telefon Festnetz: 0621 5909-2331
E-Mail: aleyna.boyraz@rheinpfalzkreis.de
Verbandsgemeinde Maxdorf - Verbandsgemeindeverwaltung Maxdorf
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 100
67129 Maxdorf
Kontakt
Internet
Verbandsgemeinde Maxdorf - Fachbereich 3 - Bürgerdienste
Adresse
Besucheranschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Grit Uhlemann- Bohn
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06237 401-140
Fax: 06237 401-222
E-Mail: vhs@vg-maxdorf.de
E-Mail: grit.uhlemann-bohn@vg-maxdorf.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Leistungen der Grundsicherung beginnen mit der Antragstellung. Für Zeiträume vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlungen. Die Grundsicherungsleistung wird regelmäßig für 12 Kalendermonate bewilligt und dann überprüft. Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen mitzuteilen. Erhöhte Leistungen werden frühestens vom Ersten des Monats gezahlt, in dem die Änderungsmitteilung erfolgt ist. Deshalb ist es wichtig, Änderungen, wie z. B. eine Mieterhöhung, sofort mitzuteilen.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Unterhaltstitel, Sozialamt, Lebensunterhalt, soziale Hilfen, Unterhaltsleistung, Sozialleistungen, Alterssicherung, Unterhalt, Sozialgeld