Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Bewilligung

    Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) beantragen

    Reichen Ihre Einkünfte im Alter oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt aus? Dann können Sie die Grundsicherung beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Ihre Einkünfte im Alter (Rente) oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, können Sie die Grundsicherung beantragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis - Sozialhilfe, Soziale Sonderaufgaben (41)

    Adresse

    Hausanschrift

    Europaplatz 5

    67063 Ludwigshafen am Rhein

    Gebäude: Kreishaus

    Öffnungszeiten

    Mo-Do 09.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr, Fr 09.00 - 13.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0621 5909-0

    E-Mail: zentrale-dienste@rheinpfalzkreis.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 31.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Verbandsgemeinde Maxdorf - Verbandsgemeindeverwaltung Maxdorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 79

    67133 Maxdorf

    Postfachadresse

    Postfach 100

    67129 Maxdorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6237 401-0

    Fax: +49 6237 401-222

    E-Mail: willkommen@vg-maxdorf.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Verbandsgemeinde Maxdorf - Fachbereich 3 - Bürgerdienste

    Adresse

    Besucheranschrift

    Hauptstraße 79

    67133 Maxdorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06237 401-0

    Fax: 06237 401-222

    E-Mail: willkommen@vg-maxdorf.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Leistungen der Grundsicherung beginnen mit der Antragstellung. Für Zeiträume vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlungen. Die Grundsicherungsleistung wird regelmäßig für 12 Kalendermonate bewilligt und dann überprüft. Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen mitzuteilen. Erhöhte Leistungen werden frühestens vom Ersten des Monats gezahlt, in dem die Änderungsmitteilung erfolgt ist. Deshalb ist es wichtig, Änderungen, wie z. B. eine Mieterhöhung, sofort mitzuteilen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Unterhaltstitel, Sozialamt, Lebensunterhalt, soziale Hilfen, Unterhaltsleistung, Sozialleistungen, Alterssicherung, Unterhalt, Sozialgeld

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English