Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) beantragen
Reichen Ihre Einkünfte im Alter oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt aus? Dann können Sie die Grundsicherung beantragen.
Beschreibung
Wenn Ihre Einkünfte im Alter (Rente) oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, können Sie die Grundsicherung beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Gemeinde Bobenheim-Roxheim - Fachbereich 3 (Bürgerdienste)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr montags zusätzlich: 14.00 - 18.00 Uhr donnerstags zusätzlich: 14.00 - 17.00 Uhr 
Kontakt
Kontaktperson
Frau Wind
Hausanschrift
Fax: 06239 939-258
E-Mail: andrea.wind@bobenheim-roxheim.de
Telefon Festnetz: 06239 939-1103
Internet
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis - Sozialhilfe, Soziale Sonderaufgaben (41)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Do 09.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr, Fr 09.00 - 13.00 Uhr
Kontakt
E-Mail: zentrale-dienste@rheinpfalzkreis.de
Telefon Festnetz: 0621 5909-0
Kontaktperson
Frau Sergül Albayrak Aygün
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 0621 5909-2330
E-Mail: serguel.albayrakayguen@rheinpfalzkreis.de
Fax: 0621 5909-3281
Frau Susanne Fattor
Hausanschrift
E-Mail: susanne.fattor@rheinpfalzkreis.de
Fax: 0621 5909-3281
Telefon Festnetz: 0621 5909-2340
Frau Shpresa Qosa-Salihaj
Besucheranschrift
Fax: 0621 5909-3281
E-Mail: shpresa.qosa-salihaj@rheinpfalzkreis.de
Telefon Festnetz: 0621 5909-2321
Frau Aleyna Boyraz
Besucheranschrift
E-Mail: aleyna.boyraz@rheinpfalzkreis.de
Fax: 0621 5909-3281
Telefon Festnetz: 0621 5909-2331
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Leistungen der Grundsicherung beginnen mit der Antragstellung. Für Zeiträume vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlungen. Die Grundsicherungsleistung wird regelmäßig für 12 Kalendermonate bewilligt und dann überprüft. Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen mitzuteilen. Erhöhte Leistungen werden frühestens vom Ersten des Monats gezahlt, in dem die Änderungsmitteilung erfolgt ist. Deshalb ist es wichtig, Änderungen, wie z. B. eine Mieterhöhung, sofort mitzuteilen.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Unterhalt, soziale Hilfen, Lebensunterhalt, Sozialgeld, Unterhaltstitel, Sozialamt, Sozialleistungen, Alterssicherung, Unterhaltsleistung