Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) beantragen
Reichen Ihre Einkünfte im Alter oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt aus? Dann können Sie die Grundsicherung beantragen.
Beschreibung
Wenn Ihre Einkünfte im Alter (Rente) oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, können Sie die Grundsicherung beantragen.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
Hinweise für Kusel: Spezielle Hinweise für Kreis Kusel
Bearbeitung unterteilt nach Buchstaben:
A - GraJessica HeilGre - KnTorsten JacobKo - RudTina DeltuvasRus - ZMaren GrunwaldAnsprechpartner
Kreisverwaltung Kusel - Abteilung 4 - Jugend und Soziales
Adresse
Postanschrift
Trierer Straße 49-51
66869 Kusel
Gebäude: Kreisverwaltung Gebäude C
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 08:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Öffnungszeiten Bürgerbüro Montag bis Mittwoch 07:15 - 17:00 Uhr Donnerstag 07:15 - 18:00 Uhr Freitag 07:15 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Anne Lukas
Postanschrift
Trierer Straße 49-51
66869 Kusel
Fax: 06381 424-440
Telefon Festnetz: 06381 424-353
E-Mail: Anne.Lukas@kv-kus.de
Frau Jessica Heil
Postanschrift
Trierer Straße 49-51
66869 Kusel
Fax: 06381 424-440
Telefon Festnetz: 06381 424-142
E-Mail: Jessica.Heil@kv-kus.de
Internet
Formulare
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - ärztliches Attest Mehrbedarf
Kreisverwaltung Kusel - Referat 40 - Leistungen zur Existenzsicherung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Bürgerbüro Montag bis Mittwoch 07:15 - 17:00 Uhr Donnerstag 07:15 - 18:00 Uhr Freitag 07:15 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Tina Deltuvas
Frau Maren Grunwald
Postanschrift
Trierer Straße 49-51
66869 Kusel
Telefon Festnetz: 06381 424-238
Fax: 06381 424-440
E-Mail: maren.grunwald@kv-kus.de
Herr Torsten Jacob
Postanschrift
Trierer Straße 49-51
66869 Kusel
Telefon Festnetz: 06381 424-248
Fax: 06381 424-440
E-Mail: torsten.jacob@kv-kus.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Leistungen der Grundsicherung beginnen mit der Antragstellung. Für Zeiträume vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlungen. Die Grundsicherungsleistung wird regelmäßig für 12 Kalendermonate bewilligt und dann überprüft. Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen mitzuteilen. Erhöhte Leistungen werden frühestens vom Ersten des Monats gezahlt, in dem die Änderungsmitteilung erfolgt ist. Deshalb ist es wichtig, Änderungen, wie z. B. eine Mieterhöhung, sofort mitzuteilen.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Sozialamt, Sozialleistungen, Unterhaltsleistung, Unterhalt, Sozialgeld, Lebensunterhalt, Alterssicherung, Unterhaltstitel, soziale Hilfen