Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) beantragen
Reichen Ihre Einkünfte im Alter oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt aus? Dann können Sie die Grundsicherung beantragen.
Beschreibung
Wenn Ihre Einkünfte im Alter (Rente) oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, können Sie die Grundsicherung beantragen.
Hinweise für Donnersbergkreis: Spezielle Hinweise für Kreis Donnersbergkreis
Im Donnersbergkeis bekommen Sie Informationen hierzu bei Ihrer zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung.
Im Donnersbergkeis bekommen Sie Informationen hierzu bei Ihrer zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Verbandsgemeindeverwaltung Kirchheimbolanden - 2.8.1 Vollzug bzw. Mitwirkung bei Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern (insb. SGB XII, II)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kreisverwaltung Donnersbergkreis - Abt. 4 Soziales und Ausländerbehörde
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Ausländerbehörde  (Persönliche Vorsprachen derzeit nur mit Termin möglich!) Telefonzeiten aktuell:  Mo - Mi 08:00 - 12:30 Uhr Do 08:00 - 12:30 Uhr14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Chelisa Adam
Frau Kathrin Baumgart
Besucheranschrift
Postfachadresse
Postfach 12 80
67285 Kirchheimbolanden
E-Mail: kbaumgart@donnersberg.de
Telefon Festnetz: 06352 710-339
Fax: 06352 710-232
Frau Stefanie Bergsträßer
Postfachadresse
Postfach 12 80
67285 Kirchheimbolanden
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06352 710-288
Fax: 06352 710-232
E-Mail: sbergstraesser@donnersberg.de
Internet
Kreisverwaltung Donnersbergkreis - Ref. 42 Eingliederungshilfe
Adresse
Postanschrift
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Gebäude: Kreishaus
Kontakt
Kontaktperson
Frau Chelisa Adam
Postanschrift
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Telefon Festnetz: 06352 710-198
Fax: 06352 710-232
E-Mail: chadam@donnersberg.de
Frau Kathrin Baumgart
Postanschrift
Postfach 12 80
67285 Kirchheimbolanden
Hausanschrift
E-Mail: kbaumgart@donnersberg.de
Telefon Festnetz: 06352 710-339
Fax: 06352 710-232
Frau Stefanie Bergsträßer
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 12 80
67285 Kirchheimbolanden
Fax: 06352 710-232
E-Mail: sbergstraesser@donnersberg.de
Telefon Festnetz: 06352 710-288
Formulare
Hinweise für Donnersbergkreis: Spezielle Hinweise für Kreis Donnersbergkreis
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Leistungen der Grundsicherung beginnen mit der Antragstellung. Für Zeiträume vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlungen. Die Grundsicherungsleistung wird regelmäßig für 12 Kalendermonate bewilligt und dann überprüft. Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen mitzuteilen. Erhöhte Leistungen werden frühestens vom Ersten des Monats gezahlt, in dem die Änderungsmitteilung erfolgt ist. Deshalb ist es wichtig, Änderungen, wie z. B. eine Mieterhöhung, sofort mitzuteilen.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Unterhalt, soziale Hilfen, Lebensunterhalt, Sozialgeld, Unterhaltstitel, Sozialamt, Sozialleistungen, Alterssicherung, Unterhaltsleistung