Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Bewilligung

    Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) beantragen

    Reichen Ihre Einkünfte im Alter oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt aus? Dann können Sie die Grundsicherung beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Ihre Einkünfte im Alter (Rente) oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, können Sie die Grundsicherung beantragen.

    Hinweise für Donnersbergkreis: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) beantragen

    Im Donnersbergkeis bekommen Sie Informationen hierzu bei Ihrer zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Donnersbergkreis - Abt. 4 Soziales und Ausländerbehörde

    Adresse

    Postanschrift

    Uhlandstraße 2

    67292 Kirchheimbolanden

    Gebäude: Kreishaus

    Öffnungszeiten

    Ausländerbehörde (Persönliche Vorsprachen derzeit nur mit Termin möglich!) Telefonzeiten aktuell: Mo - Mi 08:00 - 12:30 Uhr Do 08:00 - 12:30 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06352 710-0

    Fax: 06352 710-232

    E-Mail: kreisverwaltung@donnersberg.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreisverwaltung Donnersbergkreis - Ref. 42 Eingliederungshilfe

    Adresse

    Postanschrift

    Uhlandstraße 2

    67292 Kirchheimbolanden

    Gebäude: Kreishaus

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06352 710-0

    Fax: 06352 710-232

    E-Mail: kreisverwaltung@donnersberg.de

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    Version

    Technisch geändert am 07.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Leistungen der Grundsicherung beginnen mit der Antragstellung. Für Zeiträume vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlungen. Die Grundsicherungsleistung wird regelmäßig für 12 Kalendermonate bewilligt und dann überprüft. Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen mitzuteilen. Erhöhte Leistungen werden frühestens vom Ersten des Monats gezahlt, in dem die Änderungsmitteilung erfolgt ist. Deshalb ist es wichtig, Änderungen, wie z. B. eine Mieterhöhung, sofort mitzuteilen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Alterssicherung, Unterhaltsleistung, Sozialgeld, Lebensunterhalt, Unterhalt, Unterhaltstitel, Sozialamt, Sozialleistungen, soziale Hilfen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English