Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) beantragen
Reichen Ihre Einkünfte im Alter oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt aus? Dann können Sie die Grundsicherung beantragen.
Beschreibung
Wenn Ihre Einkünfte im Alter (Rente) oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, können Sie die Grundsicherung beantragen.
Hinweise für Speyer: Spezielle Hinweise für Stadt Speyer
Die Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung nach SGB XII ist zu unterscheiden von der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II. Für diese ist das Jobcenter zuständig - siehe auch Eintrag zu --> Arbeitslosengeld II (Hartz IV)
Die Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung nach SGB XII ist zu unterscheiden von der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II. Für diese ist das Jobcenter zuständig - siehe auch Eintrag zu --> Arbeitslosengeld II (Hartz IV)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Stadt Speyer - 411 - Sozialhilfe, Grundsicherung, Wohngeld
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch und Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr, Donnerstag: 14:00 - 17:00 Uhr, oder nach Terminvereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Herr Fabian Eichstetter (Grundsicherung - Buchstaben Mb - Se)
Frau Angelika Schaz (Grundsicherung - Buchstaben K - Ma)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06232 14-2266
E-Mail: angelika.schaz@stadt-speyer.de
Fax: 06232 14-2260
Frau Svenja Baumgart (Grundsicherung - Buchstaben Bj - D)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06232 14-2211
Fax: 06232 14-2260
E-Mail: svenja.baumgart@stadt-speyer.de
Frau Christine Fahrnbach (Grundsicherung - Buchstaben A - Bi)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06232 14-2658
E-Mail: christine.fahrnbach@stadt-speyer.de
Fax: 06232 142260
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Leistungen der Grundsicherung beginnen mit der Antragstellung. Für Zeiträume vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlungen. Die Grundsicherungsleistung wird regelmäßig für 12 Kalendermonate bewilligt und dann überprüft. Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen mitzuteilen. Erhöhte Leistungen werden frühestens vom Ersten des Monats gezahlt, in dem die Änderungsmitteilung erfolgt ist. Deshalb ist es wichtig, Änderungen, wie z. B. eine Mieterhöhung, sofort mitzuteilen.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Unterhalt, soziale Hilfen, Lebensunterhalt, Sozialgeld, Unterhaltstitel, Sozialamt, Sozialleistungen, Alterssicherung, Unterhaltsleistung