Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Bewilligung

    Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) beantragen

    Reichen Ihre Einkünfte im Alter oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt aus? Dann können Sie die Grundsicherung beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Ihre Einkünfte im Alter (Rente) oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, können Sie die Grundsicherung beantragen.

    Hinweise für Pirmasens: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) beantragen

    Die Leistungen sind bestimmt zur Sicherstellung der Grundbedürfnisse des täglichen Lebens, wie Ernährung, eine angemessene Unterkunft, Bedürfnisse des täglichen Lebens, Heizung und Haushaltsenergie. Die dahingehenden Bedarfe werden mit Ausnahme der Unterkunfts- und Heizkosten von den Regelsätzen erfasst. Diese beinhalten ebenso Anteile für Hausrat und Bekleidung. Darüber hinausgehende Einzelbeihilfen kommen nur in eingeschränktem Umfang in Betracht.

    Um den Bedarf eines Leistungsberechtigten zu ermitteln, sind zunächst die so genannten Regelsätze zugrunde zu legen. Im Zuge der Reform des Sozialhilferechts wurden diese erhöht und decken nunmehr auch alle Einzelbedarfe, die in der Vergangenheit im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt durch Beihilfen aufgefangen wurden, mit ab. Diesem Regelbedarf werden die (angemessenen) Unterkunfts- und Heizkosten sowie mögliche Mehrbedarfe wegen

    • Alter und Nachweis des Merkzeichens "G",
    • volle Erwerbsminderung und Nachweis des Merkzeichens "G",
    • Schwangerschaft,
    • Alleinerziehung von Kindern,
    • kostenaufwendige Ernährung

    zugeschlagen. Ferner sind Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge berücksichtigungsfähig.  

    Die Leistungen der Grundsicherung werden auf Antrag erbracht. Der Antrag wirkt auf den Ersten des Kalendermonats zurück, in dem er gestellt wird, wenn die Voraussetzungen innerhalb dieses Kalendermonats erfüllt werden. Für Zeiträume vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlungen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Stadt Pirmasens - Sozialleistungen

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 2763

    66933 Pirmasens

    Postanschrift

    Maler-Bürkel-Straße 33

    66954 Pirmasens

    Öffnungszeiten

    Mo: 8.30 - 12.00 Di: 8.30 - 12.00 Mi: 8.30 - 12.00 Do: 8.30 - 12.00, 14.00 - 18.00 Fr: 8.30 - 12.00

    Kontakt

    Fax: 06331 877-111

    Telefon Festnetz: 06331 877-0

    E-Mail: Sozialamt@pirmasens.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Leistungen der Grundsicherung beginnen mit der Antragstellung. Für Zeiträume vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlungen. Die Grundsicherungsleistung wird regelmäßig für 12 Kalendermonate bewilligt und dann überprüft. Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen mitzuteilen. Erhöhte Leistungen werden frühestens vom Ersten des Monats gezahlt, in dem die Änderungsmitteilung erfolgt ist. Deshalb ist es wichtig, Änderungen, wie z. B. eine Mieterhöhung, sofort mitzuteilen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Alterssicherung, Lebensunterhalt, Sozialamt, Sozialleistungen, Unterhalt, Unterhaltstitel, Sozialgeld, soziale Hilfen, Unterhaltsleistung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English