Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) beantragen
Reichen Ihre Einkünfte im Alter oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt aus? Dann können Sie die Grundsicherung beantragen.
Beschreibung
Wenn Ihre Einkünfte im Alter (Rente) oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, können Sie die Grundsicherung beantragen.
Hinweise für Mainz: Grundsicherung
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Mainz - Allgemeine Sozialhilfe, Grundsicherung, Frauenhaus, Hilfen nach §§ 67 ff. SGB XII, Kosteneinzug
Adresse
Postfachadresse
Postfach 3620
55026 Mainz
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 9 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 15.30 Uhr Freitag: 9 Uhr bis 12 Uhr Bitte beachten Sie: Wenn Sie mit unseren Sachbearbeitenden persönlich sprechen möchten, vereinbaren Sie bitte vorher telefonisch einen Termin! Alle Ämter sind für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.
Kontakt
Kontaktperson
Herr Tobias Tomoschat
Frau Aline Gans
Frau Carolin Illing
Frau Sabine Aulich
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: D - null, P - null, Ro/ö - Rt, X - Y
Frau Kerstin Lorbach
Frau Eva Heumüller
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: B,O/Ö,Q - null
Internet
Formulare
Leistungen nach SGB XII, Zusatzblatt
Mietbescheinigung, Nachweis zu den Kosten der Unterkunft
Leistungen nach dem SGB XII, Antrag
Weitere Informationen
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Leistungen der Grundsicherung beginnen mit der Antragstellung. Für Zeiträume vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlungen. Die Grundsicherungsleistung wird regelmäßig für 12 Kalendermonate bewilligt und dann überprüft. Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen mitzuteilen. Erhöhte Leistungen werden frühestens vom Ersten des Monats gezahlt, in dem die Änderungsmitteilung erfolgt ist. Deshalb ist es wichtig, Änderungen, wie z. B. eine Mieterhöhung, sofort mitzuteilen.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Sozialleistungen, Sozialgeld, Unterhaltstitel, Unterhalt, Sozialamt, Alterssicherung, soziale Hilfen, Unterhaltsleistung, Lebensunterhalt