Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) beantragen
Reichen Ihre Einkünfte im Alter oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt aus? Dann können Sie die Grundsicherung beantragen.
Beschreibung
Wenn Ihre Einkünfte im Alter (Rente) oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, können Sie die Grundsicherung beantragen.
Hinweise für Ruwer: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Ruwer
Die Leistungen sind bestimmt zur Sicherstellung der Grundbedürfnisse des täglichen Lebens, wie Ernährung, eine angemessene Unterkunft, Bedürfnisse des täglichen Lebens, Heizung und Haushaltsenergie. Die dahingehenden Bedarfe werden mit Ausnahme der Unterkunfts- und Heizkosten von den Regelsätzen erfasst. Diese beinhalten ebenso Anteile für Hausrat und Bekleidung.
Darüber hinausgehende Einzelbeihilfen kommen nur in eingeschränktem Umfang in Betracht.
Um den Bedarf eines Leistungsberechtigten zu ermitteln, sind zunächst die so genannten Regelsätze zugrunde zu legen.
Diesem Regelbedarf werden die (angemessenen) Unterkunfts- und Heizkosten sowie mögliche Mehrbedarfe wegen
- Alter und Nachweis des Merkzeichens „G",
- volle Erwerbsminderung und Nachweis des Merkzeichens „G",
- Schwangerschaft,
- Alleinerziehung von Kindern,
- kostenaufwendige Ernährung
zugeschlagen. Ferner sind Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge berücksichtigungsfähig.
Die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beginnen mit der Antragstellung. Für Zeiträume vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlungen.
Die Leistungen sind bestimmt zur Sicherstellung der Grundbedürfnisse des täglichen Lebens, wie Ernährung, eine angemessene Unterkunft, Bedürfnisse des täglichen Lebens, Heizung und Haushaltsenergie. Die dahingehenden Bedarfe werden mit Ausnahme der Unterkunfts- und Heizkosten von den Regelsätzen erfasst. Diese beinhalten ebenso Anteile für Hausrat und Bekleidung.
Darüber hinausgehende Einzelbeihilfen kommen nur in eingeschränktem Umfang in Betracht.
Um den Bedarf eines Leistungsberechtigten zu ermitteln, sind zunächst die so genannten Regelsätze zugrunde zu legen.
Diesem Regelbedarf werden die (angemessenen) Unterkunfts- und Heizkosten sowie mögliche Mehrbedarfe wegen
- Alter und Nachweis des Merkzeichens "G",
- volle Erwerbsminderung und Nachweis des Merkzeichens "G",
- Schwangerschaft,
- Alleinerziehung von Kindern,
- kostenaufwendige Ernährung
zugeschlagen. Ferner sind Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge berücksichtigungsfähig.
Die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beginnen mit der Antragstellung. Für Zeiträume vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlungen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
Hinweise für Trier-Saarburg: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe)
Zuständigkeit
- für die Beantragung von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) liegt bei der Verbandsgemeinde
- Anträge auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) von Personen, die bisher in stationären Einrichtungen untergebracht sind, werden ab Januar 2020 bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Sozialamt, Hilfe zum Lebensunterhalt bearbeitet
- ebenso Anträge von Personen, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) und gleichzeitig Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten
Zuständigkeit
- für die Beantragung von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) liegt bei der Verbandsgemeinde
- Anträge auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) von Personen, die bisher in stationären Einrichtungen untergebracht sind, werden ab Januar 2020 bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Sozialamt, Hilfe zum Lebensunterhalt bearbeitet
- ebenso Anträge von Personen, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) und gleichzeitig Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Sozialamt - Hilfen zum Lebensunterhalt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 2620
54216 Trier
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr  Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr  Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr  Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr  Freitag 09:00 - 13:00 Uhr Hinweis: Montag bis Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr nur nach Vereinbarung
Kontakt
Fax: +49 651 715-17629
Internet
Verbandsgemeinde Ruwer - Fachbereich 2 - Bürgerdienste
Adresse
Besucheranschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Jennifer Schneider
Besucheranschrift
Fax: 06500 918-100
E-Mail: jennifer.schneider@ruwer.de
Telefon Festnetz: 06500 918-009
Frau Luisa Wahlen
Internet
Formulare
Antrag auf Leistungen der Grundsicherung (Wiederholungsantrag)
Befreiung vom Bankgeheimnis (DIN A4)
Antrag auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Ruwer: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Ruwer
Um einen vollständigen Antrag zu stellen werden folgende Unterlagen benötigt:
- Formular Antrag auf Sozialleistungen
- Personalausweiskopie, ggf. Schwerbehindertenausweiskopie
- Mietvertrag / bei Wohneigentum Nachweise über Bewirtschaftungs- und Finanzierungskosten
- Nachweis über Heizkosten
- Einkommensnachweise und Einnahmen (Rentenbescheid, Lohnbescheinigung und ähnliches, Nachweise über Kapitelerträge, Miet- und Pachteinnahmen und ähnliches)
- Kontoauszüge der letzten drei Monate / Sparbuch
- ggf. Kfz-Brief / Kfz-Schein
- ggf. vom Einkommen absetzbare Versicherungen (private Haftpflichtversicherung, Hausratversicherung, evtl. Sterbegeldversicherung)
Um einen vollständigen Antrag zu stellen werden folgende Unterlagen benötigt:
- Formular Antrag auf Sozialleistungen
- Personalausweiskopie, ggf. Schwerbehindertenausweiskopie
- Mietvertrag / bei Wohneigentum Nachweise über Bewirtschaftungs- und Finanzierungskosten
- Nachweis über Heizkosten
- Einkommensnachweise und Einnahmen (Rentenbescheid, Lohnbescheinigung und ähnliches, Nachweise über Kapitelerträge, Miet- und Pachteinnahmen und ähnliches)
- Kontoauszüge der letzten drei Monate / Sparbuch
- ggf. Kfz-Brief / Kfz-Schein
- ggf. vom Einkommen absetzbare Versicherungen (private Haftpflichtversicherung, Hausratversicherung, evtl. Sterbegeldversicherung)
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Leistungen der Grundsicherung beginnen mit der Antragstellung. Für Zeiträume vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlungen. Die Grundsicherungsleistung wird regelmäßig für 12 Kalendermonate bewilligt und dann überprüft. Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen mitzuteilen. Erhöhte Leistungen werden frühestens vom Ersten des Monats gezahlt, in dem die Änderungsmitteilung erfolgt ist. Deshalb ist es wichtig, Änderungen, wie z. B. eine Mieterhöhung, sofort mitzuteilen.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.
Hinweise für Ruwer: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Ruwer
Weitere Informationen erhalten Sie von unseren zuständigen Sachbearbeitern Frau Vierbuchen oder Frau Wahlen.
Weitere Informationen erhalten Sie von unseren zuständigen Sachbearbeitern Frau Vierbuchen oder Frau Wahlen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Unterhalt, soziale Hilfen, Lebensunterhalt, Sozialgeld, Unterhaltstitel, Sozialamt, Sozialleistungen, Alterssicherung, Unterhaltsleistung
Metainformation
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