Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Bewilligung

    Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) beantragen

    Reichen Ihre Einkünfte im Alter oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt aus? Dann können Sie die Grundsicherung beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Ihre Einkünfte im Alter (Rente) oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, können Sie die Grundsicherung beantragen.

    Hinweise für Ruwer: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) beantragen

    Die Leistungen sind bestimmt zur Sicherstellung der Grundbedürfnisse des täglichen Lebens, wie Ernährung, eine angemessene Unterkunft, Bedürfnisse des täglichen Lebens, Heizung und Haushaltsenergie. Die dahingehenden Bedarfe werden mit Ausnahme der Unterkunfts- und Heizkosten von den Regelsätzen erfasst. Diese beinhalten ebenso Anteile für Hausrat und Bekleidung.
    Darüber hinausgehende Einzelbeihilfen kommen nur in eingeschränktem Umfang in Betracht.

    Um den Bedarf eines Leistungsberechtigten zu ermitteln, sind zunächst die so genannten Regelsätze zugrunde zu legen.
    Diesem Regelbedarf werden die (angemessenen) Unterkunfts- und Heizkosten sowie mögliche Mehrbedarfe wegen 

    • Alter und Nachweis des Merkzeichens "G",   
    • volle Erwerbsminderung und Nachweis des Merkzeichens "G",    
    • Schwangerschaft,   
    • Alleinerziehung von Kindern,   
    • kostenaufwendige Ernährung

    zugeschlagen. Ferner sind Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge berücksichtigungsfähig.  

    Die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beginnen mit der Antragstellung. Für Zeiträume vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlungen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

    Hinweise für Trier-Saarburg: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe)

    Zuständigkeit

    • für die Beantragung von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) liegt bei der Verbandsgemeinde
    • Anträge auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) von Personen, die bisher in stationären Einrichtungen untergebracht sind, werden ab Januar 2020 bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Sozialamt, Hilfe zum Lebensunterhalt bearbeitet
    • ebenso Anträge von Personen, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) und gleichzeitig Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Sozialamt - Hilfen zum Lebensunterhalt

    Adresse

    Hausanschrift

    Metternichstr. 33a

    54292 Trier

    Postanschrift

    Postfach 2620

    54216 Trier

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr Freitag 09:00 - 13:00 Uhr Hinweis: Montag bis Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr nur nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115

    Fax: +49 651 715-17629

    Telefon Festnetz: +49 651 715-0

    E-Mail: wohngeld@trier-saarburg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Verbandsgemeinde Ruwer - Fachbereich 2 - Bürgerdienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Untere Kirchstraße 1

    54320 Waldrach

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 06500 918-100

    Telefon Festnetz: 06500 918-000

    E-Mail: info@ruwer.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    zugunsten des Sozialleistungsträgers
    zugunsten des Sozialleistungsträgers

    Version

    Technisch geändert am 12.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Ruwer: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) beantragen

    Um einen vollständigen Antrag zu stellen werden folgende Unterlagen benötigt:

    - Formular Antrag auf Sozialleistungen
    - Personalausweiskopie, ggf. Schwerbehindertenausweiskopie
    - Mietvertrag / bei Wohneigentum Nachweise über Bewirtschaftungs- und Finanzierungskosten
    - Nachweis über Heizkosten
    - Einkommensnachweise und Einnahmen (Rentenbescheid, Lohnbescheinigung und ähnliches, Nachweise über Kapitelerträge, Miet- und Pachteinnahmen und ähnliches)
    - Kontoauszüge der letzten drei Monate / Sparbuch
    - ggf. Kfz-Brief / Kfz-Schein
    - ggf. vom Einkommen absetzbare Versicherungen (private Haftpflichtversicherung, Hausratversicherung, evtl. Sterbegeldversicherung)

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Leistungen der Grundsicherung beginnen mit der Antragstellung. Für Zeiträume vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlungen. Die Grundsicherungsleistung wird regelmäßig für 12 Kalendermonate bewilligt und dann überprüft. Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen mitzuteilen. Erhöhte Leistungen werden frühestens vom Ersten des Monats gezahlt, in dem die Änderungsmitteilung erfolgt ist. Deshalb ist es wichtig, Änderungen, wie z. B. eine Mieterhöhung, sofort mitzuteilen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.

    Hinweise für Ruwer: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) beantragen

    Weitere Informationen erhalten Sie von unseren zuständigen Sachbearbeitern Frau Vierbuchen oder Frau Wahlen.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Sozialleistungen, Sozialgeld, Unterhaltstitel, Unterhalt, Sozialamt, Alterssicherung, soziale Hilfen, Unterhaltsleistung, Lebensunterhalt

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de