Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Bewilligung

    Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) beantragen

    Reichen Ihre Einkünfte im Alter oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt aus? Dann können Sie die Grundsicherung beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Ihre Einkünfte im Alter (Rente) oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, können Sie die Grundsicherung beantragen.

    Hinweise für Eifelkreis Bitburg-Prüm: Spezielle Hinweise für Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm

    Zur Sicherung des Lebensunterhaltes im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung können Personen mit gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, die

    a) das 65. Lebensjahr vollendet haben oder

    b) das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage voll erwerbsgemindert sind und bei denen es unwahrscheinlich ist, das die volle Erwerbsminderung behoben werden kann,

    auf Antrag Leistungen der Grundsicherung erhalten, sofern sie ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus ihrem Einkommen und Vermögen beschaffen können.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

    Hinweise für Eifelkreis Bitburg-Prüm: Spezielle Hinweise für Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm

    Im Eifelkreis Bitburg-Prüm wurde die Zuständigkeit für die Gewährung der Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung für Antragsteller, die keine Eingliederungshilfe nach dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) erhalten, an die Verbandsgemeinden (Bitburger Land, Südeifel, Arzfeld, Speicher und Prüm) und die Stadt Bitburg delegiert. Informationen erhalten sie daher auch bei den jeweilig zuständigen Sozialämtern.

    Erhält jemand Leistungen der Eingliederungshilfe und hat zusätzlich einen Anspruch auf Grundsicherung bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII), ist seit dem 01.01.2020 die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm zuständig.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm - Eingliederungshilfe (Fachbereich 13-02)

    Adresse

    Hausanschrift

    Maria-Kundenreich-Straße 7

    54634 Bitburg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06561 15-0

    Fax: 06561 15-5295

    E-Mail: info@bitburg-pruem.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    KdU_Empfehlung Eifelkreis 2022

    Version

    Technisch geändert am 28.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Verbandsgemeinde Bitburger Land - Abt. 3: Bildung und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Hubert-Prim-Str. 7

    54634 Bitburg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Marktplatz 8

    54655 Kyllburg

    Verwaltungsstelle in Kyllburg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 1661

    54626 Bitburg

    Öffnungszeiten

    Wir haben gleitende Arbeitszeit. Eine Terminabsprache ist grundsätzlich möglich. Im Bereich der Abteilung "Bürgerdienste" (Einwohnermelde- , Gewerbe-, Sozial- und Standesamt) ist es möglichO N L I N E (Webanwendung) eine Terminvereinbarung vorzunehmen. Für Vorsprachen beim Einwohnermeldeamt ist es unbedingt notwendig, eine vorherigeTerminvereinbarung vorzunehmen.

    Kontakt

    Fax: 06561 66-1500

    Telefon Festnetz: 06561 66-0

    E-Mail: info@bitburgerland.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 26.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Leistungen der Grundsicherung beginnen mit der Antragstellung. Für Zeiträume vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlungen. Die Grundsicherungsleistung wird regelmäßig für 12 Kalendermonate bewilligt und dann überprüft. Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen mitzuteilen. Erhöhte Leistungen werden frühestens vom Ersten des Monats gezahlt, in dem die Änderungsmitteilung erfolgt ist. Deshalb ist es wichtig, Änderungen, wie z. B. eine Mieterhöhung, sofort mitzuteilen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.

    Hinweise für Eifelkreis Bitburg-Prüm: Spezielle Hinweise für Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Sozialamt, Sozialleistungen, Unterhaltsleistung, Unterhalt, Sozialgeld, Lebensunterhalt, Alterssicherung, Unterhaltstitel, soziale Hilfen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English