Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) beantragen
Reichen Ihre Einkünfte im Alter oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt aus? Dann können Sie die Grundsicherung beantragen.
Beschreibung
Wenn Ihre Einkünfte im Alter (Rente) oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, können Sie die Grundsicherung beantragen.
Hinweise für Eifelkreis Bitburg-Prüm: Spezielle Hinweise für Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm
Zur Sicherung des Lebensunterhaltes im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung können Personen mit gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, die
a) das 65. Lebensjahr vollendet haben oder
b) das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage voll erwerbsgemindert sind und bei denen es unwahrscheinlich ist, das die volle Erwerbsminderung behoben werden kann,
auf Antrag Leistungen der Grundsicherung erhalten, sofern sie ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus ihrem Einkommen und Vermögen beschaffen können.
Zur Sicherung des Lebensunterhaltes im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung können Personen mit gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, die
a) das 65. Lebensjahr vollendet haben oder
b) das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage voll erwerbsgemindert sind und bei denen es unwahrscheinlich ist, das die volle Erwerbsminderung behoben werden kann,
auf Antrag Leistungen der Grundsicherung erhalten, sofern sie ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus ihrem Einkommen und Vermögen beschaffen können.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
Hinweise für Eifelkreis Bitburg-Prüm: Spezielle Hinweise für Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm
Im Eifelkreis Bitburg-Prüm wurde die Zuständigkeit für die Gewährung der Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung für Antragsteller, die keine Eingliederungshilfe nach dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) erhalten, an die Verbandsgemeinden (Bitburger Land, Südeifel, Arzfeld, Speicher und Prüm) und die Stadt Bitburg delegiert. Informationen erhalten sie daher auch bei den jeweilig zuständigen Sozialämtern.
Erhält jemand Leistungen der Eingliederungshilfe und hat zusätzlich einen Anspruch auf Grundsicherung bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII), ist seit dem 01.01.2020 die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm zuständig.
Im Eifelkreis Bitburg-Prüm wurde die Zuständigkeit für die Gewährung der Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung für Antragsteller, die keine Eingliederungshilfe nach dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) erhalten, an die Verbandsgemeinden (Bitburger Land, Südeifel, Arzfeld, Speicher und Prüm) und die Stadt Bitburg delegiert. Informationen erhalten sie daher auch bei den jeweilig zuständigen Sozialämtern.
Erhält jemand Leistungen der Eingliederungshilfe und hat zusätzlich einen Anspruch auf Grundsicherung bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII), ist seit dem 01.01.2020 die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm zuständig.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Südeifel - 4.7 Soziales, Sozialversicherung, Asyl
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Elmar Gierenz
Besucheranschrift
Fax: +49 6525 79-21260
E-Mail: gierenz.elmar@vg-suedeifel.de
Telefon Festnetz: +49 6525 79-22281
Frau Nina Fouts
Besucheranschrift
E-Mail: fouts.nina@vg-suedeifel.de
Fax: +49 6564 69-11260
Telefon Festnetz: +49 6564 69-12273
Frau Claudia Peppenhorst
Frau Natalie Korbel
Besucheranschrift
E-Mail: korbel.natalie@vg-suedeifel.de
Fax: +49 6564 69-11260
Telefon Festnetz: +49 6564 69-12272
Internet
Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm - Eingliederungshilfe (Fachbereich 13-02)
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Julia Mayer
Besucheranschrift
Fax: 06561 15-5295
E-Mail: mayer.julia@bitburg-pruem.de
Telefon Festnetz: 06561 15-5237
Frau Carolin Barz
Besucheranschrift
E-Mail: barz.carolin@bitburg-pruem.de
Telefon Festnetz: 06561 15-5202
Fax: 06561 15-5295
Frau Anja Schaefer
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06561 15-5236
E-Mail: schaefer.anja@bitburg-pruem.de
Fax: 06561 15-5295
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Leistungen der Grundsicherung beginnen mit der Antragstellung. Für Zeiträume vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlungen. Die Grundsicherungsleistung wird regelmäßig für 12 Kalendermonate bewilligt und dann überprüft. Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen mitzuteilen. Erhöhte Leistungen werden frühestens vom Ersten des Monats gezahlt, in dem die Änderungsmitteilung erfolgt ist. Deshalb ist es wichtig, Änderungen, wie z. B. eine Mieterhöhung, sofort mitzuteilen.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.
Hinweise für Eifelkreis Bitburg-Prüm: Spezielle Hinweise für Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Unterhalt, soziale Hilfen, Lebensunterhalt, Sozialgeld, Unterhaltstitel, Sozialamt, Sozialleistungen, Alterssicherung, Unterhaltsleistung