Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Bewilligung

    Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) beantragen

    Reichen Ihre Einkünfte im Alter oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt aus? Dann können Sie die Grundsicherung beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Ihre Einkünfte im Alter (Rente) oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, können Sie die Grundsicherung beantragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

    Hinweise für Bernkastel-Wittlich: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) beantragen

    Zuständigkeiten nach Anfangsbuchstaben des Nachnamens

    A - C: Frau Gisela Schmitt    
    D - Geo: Frau Stefanie Schömann    
    Ger - Hi: Herr Stefan Schäfer
    Hj - Kuk: Frau Lisa Marx
    Kul - N: Frau Simone Biersbach
    O - Schv: Herr Jan Diederichs
    Schw - Th: Frau Heidi Schäfer
    Ti - Webe: Herr Sven Schermann
    Webf - Z: Herr Dirk Nummer


    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues - FB IV Bürgerdienste

    Adresse

    Postanschrift

    Gestade 18

    54470 Bernkastel-Kues

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 - 16:00 Uhr Di, Mi, Fr 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06531 54-0

    Fax: 06531 54-107

    E-Mail: info@bernkastel-kues.de

    Internet

    Formulare

    Weitere Informationen

    öffentliche Sicherheit und Ordnung,
    Melde- und Passwesen,
    Gaststätten- und Gewerbeangelegenheiten,
    Straßenverkehr und ruhender Verkehr,
    Feuerwehr,
    Soziale Angelegenheiten,
    Standesamt der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues

    Version

    Technisch geändert am 24.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 31 - Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfe

    Adresse

    Postanschrift

    Kurfürstenstraße 16

    54516 Wittlich

    Postfachadresse

    Postfach 14 20

    54504 Wittlich

    Öffnungszeiten

    Hier finden Sie die Öffnungszeiten.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06571 14-1031

    Fax: 06571 14-2500

    E-Mail: info@bernkastel-wittlich.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Grundantrag Sozialhilfe Anlage 1 Vermögen
    Grundantrag Sozialhilfe
    Grundantrag Sozialhilfe Anlage 3 Allgemeine Hinweise
    Grundantrag Sozialhilfe Anlage 2 Kosten d. Unterkunft

    Version

    Technisch geändert am 04.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues - FB IV Bürgerdienste / Sozialbereich

    Adresse

    Hausanschrift

    Gestade 18, 54470 Bernkastel-Kues

    54470 Bernkastel-Kues

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 - 16:00 Uhr Di, Fr 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 18:00 Uhr Mi geschlossen

    Kontakt

    Fax: 06531 54-107

    Telefon Festnetz: 06531 54-0

    E-Mail: info@bernkastel-kues.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Weitere Informationen

    Grundsicherung, Hilfen zum Lebensunterhalt, Asylleistungen, Rente

    Version

    Technisch geändert am 12.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Leistungen der Grundsicherung beginnen mit der Antragstellung. Für Zeiträume vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlungen. Die Grundsicherungsleistung wird regelmäßig für 12 Kalendermonate bewilligt und dann überprüft. Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen mitzuteilen. Erhöhte Leistungen werden frühestens vom Ersten des Monats gezahlt, in dem die Änderungsmitteilung erfolgt ist. Deshalb ist es wichtig, Änderungen, wie z. B. eine Mieterhöhung, sofort mitzuteilen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Sozialleistungen, Sozialgeld, Unterhaltstitel, Unterhalt, Sozialamt, Alterssicherung, soziale Hilfen, Unterhaltsleistung, Lebensunterhalt

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de