Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) beantragen
Reichen Ihre Einkünfte im Alter oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt aus? Dann können Sie die Grundsicherung beantragen.
Beschreibung
Wenn Ihre Einkünfte im Alter (Rente) oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, können Sie die Grundsicherung beantragen.
Hinweise für Trier: Grundsicherung beantragen
Beantragung
- kann formlos schriftlich oder persönlich erfolgen
- vorherige persönliche oder telefonische Beratung im Fachamt empfehlenswert
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Trier - Amt für Soziales und Wohnen - soziale Hilfen - Grundsicherung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Trier: Grundsicherung beantragen
- richten sich nach dem Einzelfall
- werden vom Sozialamt schriftlich angefordert
- oder es wird eine entsprechende Aufstellung über benötigte Unterlagen im persönlichen Gespräch ausgehändigt
Formulare
Hinweise für Trier: Grundsicherung beantragen
- Anträge und Merkblätter stehen unter www.trier.de zum download bereit
Voraussetzungen
Hinweise für Trier: Grundsicherung beantragen
Wird Menschen gewährt
- die eine dauerhafte Rente wegen voller Erwerbsminderung beziehen
- denen eine dauerhafte volle Erwerbsminderung durch den Rententräger bestätigt ist
- mit Erreichen der Altersgrenze (ab 65 Jahren, abhängig vom Geburtsjahr)
- wenn der notwendige Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere dem Einkommen und Vermögen, beschafft werden kann
Vermögenshöchstgrenze an Sparvermögen
- 10.000,00 Euro für eine Person
- zuzüglich 10.000,00 Euro für Ehepartner
- zuzüglich 500,00 Euro für jede weiter Person die vom Antragsteller oder seinem Ehepartner überwiegend unterhalten wird
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Leistungen der Grundsicherung beginnen mit der Antragstellung. Für Zeiträume vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlungen. Die Grundsicherungsleistung wird regelmäßig für 12 Kalendermonate bewilligt und dann überprüft. Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen mitzuteilen. Erhöhte Leistungen werden frühestens vom Ersten des Monats gezahlt, in dem die Änderungsmitteilung erfolgt ist. Deshalb ist es wichtig, Änderungen, wie z. B. eine Mieterhöhung, sofort mitzuteilen.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Trier: Grundsicherung beantragen
- 1 - 2 Wochen, in Einzelfällen auch länger
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Sozialgeld, Lebensunterhalt, Unterhaltstitel, Alterssicherung, Sozialleistungen, Unterhalt, Unterhaltsleistung, soziale Hilfen, Sozialamt