Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Bewilligung

    Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) beantragen

    Reichen Ihre Einkünfte im Alter oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt aus? Dann können Sie die Grundsicherung beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Ihre Einkünfte im Alter (Rente) oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, können Sie die Grundsicherung beantragen.

    Hinweise für Trier: Grundsicherung beantragen

    Beantragung

    • kann formlos schriftlich oder persönlich erfolgen
      • vorherige persönliche oder telefonische Beratung im Fachamt empfehlenswert

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Trier - Amt für Soziales und Wohnen - soziale Hilfen - Grundsicherung

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Augustiner Hof, Verw.-Geb. II

    54290 Trier

    Kontakt

    Fax: +49 651 718-4100

    Telefon Festnetz: 115

    E-Mail: grundsicherung@trier.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 25.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Trier: Grundsicherung beantragen

    • richten sich nach dem Einzelfall
    • werden vom Sozialamt schriftlich angefordert
    • oder es wird eine entsprechende Aufstellung über benötigte Unterlagen im persönlichen Gespräch ausgehändigt

    Formulare

    Hinweise für Trier: Grundsicherung beantragen

    • Anträge und Merkblätter stehen unter www.trier.de zum download bereit

    Voraussetzungen

    Hinweise für Trier: Grundsicherung beantragen

    Wird Menschen gewährt

    • die eine dauerhafte Rente wegen voller Erwerbsminderung beziehen
    • denen eine dauerhafte volle Erwerbsminderung durch den Rententräger bestätigt ist
    • mit Erreichen der Altersgrenze (ab 65 Jahren, abhängig vom Geburtsjahr)
    • wenn der notwendige Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere dem Einkommen und Vermögen, beschafft werden kann

    Vermögenshöchstgrenze an Sparvermögen

    • 10.000,00 Euro für eine Person
    • zuzüglich 10.000,00 Euro für Ehepartner
    • zuzüglich 500,00 Euro für jede weiter Person die vom Antragsteller oder seinem Ehepartner überwiegend unterhalten wird

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Leistungen der Grundsicherung beginnen mit der Antragstellung. Für Zeiträume vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlungen. Die Grundsicherungsleistung wird regelmäßig für 12 Kalendermonate bewilligt und dann überprüft. Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen mitzuteilen. Erhöhte Leistungen werden frühestens vom Ersten des Monats gezahlt, in dem die Änderungsmitteilung erfolgt ist. Deshalb ist es wichtig, Änderungen, wie z. B. eine Mieterhöhung, sofort mitzuteilen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Trier: Grundsicherung beantragen

    • 1 - 2 Wochen, in Einzelfällen auch länger

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Sozialgeld, Lebensunterhalt, Unterhaltstitel, Alterssicherung, Sozialleistungen, Unterhalt, Unterhaltsleistung, soziale Hilfen, Sozialamt

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de