Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Bewilligung

    Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) beantragen

    Reichen Ihre Einkünfte im Alter oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt aus? Dann können Sie die Grundsicherung beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Ihre Einkünfte im Alter (Rente) oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, können Sie die Grundsicherung beantragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

    Hinweise für Wirges: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Wirges

    Zuständig für die Antragsbearbeitung ist die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises.

    Sie können Ihren Grundsicherungsantrag auch bei der Verbandsgemeinde Wirges abgeben; es erfolgt eine Weiterleitung an die Kreisverwaltung.

    Zuständig für die Antragsbearbeitung ist die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises.

    Sie können Ihren Grundsicherungsantrag auch bei der Verbandsgemeinde Wirges abgeben; es erfolgt eine Weiterleitung an die Kreisverwaltung.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Wirges - - Fachbereich 2 - Bürgerdienste, Bildung und Soziales -

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 10

    56422 Wirges

    Öffnungszeiten

    Montag bis Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Sonderregelungen für bspw. Feiertage vorbehalten.  Über solche Änderungen werden Sie in unserem Amtsblatt "Das Rathaus" oder auf unserer Homepage frühzeitig informiert.

    Kontakt

    E-Mail: info@wirges.de

    Telefon Festnetz: 02602 689-0

    Fax: 02602 689-8185

    Kontaktperson

    Formulare

    Antrag auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)
    Antrag auf Leistungen der Grundsicherung (Wiederholungsantrag)

    Version

    Technisch erstellt am 06.02.2015

    Technisch geändert am 10.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    Kreisverwaltung Westerwaldkreis - Referat 42 - Soziale Sonderaufgaben, Grundsicherung

    Adresse

    Besucheranschrift

    Peter-Altmeier-Platz 1

    56410 Montabaur

    Kontakt

    E-Mail: kreisverwaltung@westerwaldkreis.de

    Telefon Festnetz: 02602 124-0

    Fax: 02602 124-238

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 08.08.2023

    Technisch geändert am 10.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Leistungen der Grundsicherung beginnen mit der Antragstellung. Für Zeiträume vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlungen. Die Grundsicherungsleistung wird regelmäßig für 12 Kalendermonate bewilligt und dann überprüft. Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen mitzuteilen. Erhöhte Leistungen werden frühestens vom Ersten des Monats gezahlt, in dem die Änderungsmitteilung erfolgt ist. Deshalb ist es wichtig, Änderungen, wie z. B. eine Mieterhöhung, sofort mitzuteilen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 19.02.2009

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    soziale Hilfen, Unterhalt, Alterssicherung, Sozialgeld, Sozialamt, Sozialleistungen, Unterhaltstitel, Unterhaltsleistung, Lebensunterhalt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020