Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Bewilligung

    Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) beantragen

    Reichen Ihre Einkünfte im Alter oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt aus? Dann können Sie die Grundsicherung beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Ihre Einkünfte im Alter (Rente) oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, können Sie die Grundsicherung beantragen.

    Hinweise für Höhr-Grenzhausen: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) beantragen

    Das Grundsicherungsgesetz dient der Sicherung des Existenzminimums für alte und erwerbsgeminderte Menschen.

    Zuständige Behörde ist die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises, Peter-Altmeier-Platz 1, 56410 Montabaur, Tel 02602/124-0.
    Anträge sind jedoch mit den Nachweisen über die aktuellen Einkommens und Vermögensverhältnisse bei der Verbandsgemeindeverwaltung im Bürgerbüro oder im Sozialamt erhältlich und auch einzureichen.
    Nach einer Vorprüfung wird der Antrag zur Entscheidung an die Kreisverwaltung weitergeleitet.

    Voraussetzungen für die Gewährung von Grundsicherungsleistungen sind:

    - die Vollendung des 65. Lebensjahres

    oder

    - die Vollendung des 18. Lebensjahres und dauerhafte voller Erwerbsminderung im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung

    - geringes Einkommen

    - dauerhafter Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland

    - schriftlicher Antrag



    Keinen Anspruch auf Grundsicherung haben Personen

    - wenn die Vermutung widerlegt wird, dass Kinder oder Eltern weniger als 100.000 ? jährliches Gesamteinkommen haben

    - die leistungsberechtigt sind nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz

    - die in den letzten 10 Jahren die Bedürftigkeit schuldhaft herbeigeführt haben.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis

    Adresse

    Hausanschrift

    Ludwigstraße 3-5

    55469 Simmern/Hunsrück

    Postfachadresse

    Postfach 3 80

    55463 Simmern/Hunsrück

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6761 82-0

    Fax: +49 6761 82-111

    E-Mail: rhk@rheinhunsrueck.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Leistungen der Grundsicherung beginnen mit der Antragstellung. Für Zeiträume vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlungen. Die Grundsicherungsleistung wird regelmäßig für 12 Kalendermonate bewilligt und dann überprüft. Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen mitzuteilen. Erhöhte Leistungen werden frühestens vom Ersten des Monats gezahlt, in dem die Änderungsmitteilung erfolgt ist. Deshalb ist es wichtig, Änderungen, wie z. B. eine Mieterhöhung, sofort mitzuteilen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Sozialleistungen, Sozialgeld, Unterhaltstitel, Unterhalt, Sozialamt, Alterssicherung, soziale Hilfen, Unterhaltsleistung, Lebensunterhalt

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de