Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) beantragen
Reichen Ihre Einkünfte im Alter oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt aus? Dann können Sie die Grundsicherung beantragen.
Beschreibung
Wenn Ihre Einkünfte im Alter (Rente) oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, können Sie die Grundsicherung beantragen.
Hinweise für Höhr-Grenzhausen: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) beantragen
Das Grundsicherungsgesetz dient der Sicherung des Existenzminimums für alte und erwerbsgeminderte Menschen.
Zuständige Behörde ist die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises, Peter-Altmeier-Platz 1, 56410 Montabaur, Tel 02602/124-0.
Anträge sind jedoch mit den Nachweisen über die aktuellen Einkommens und Vermögensverhältnisse bei der Verbandsgemeindeverwaltung im Bürgerbüro oder im Sozialamt erhältlich und auch einzureichen.
Nach einer Vorprüfung wird der Antrag zur Entscheidung an die Kreisverwaltung weitergeleitet.
Voraussetzungen für die Gewährung von Grundsicherungsleistungen sind:
- die Vollendung des 65. Lebensjahres
oder
- die Vollendung des 18. Lebensjahres und dauerhafte voller Erwerbsminderung im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung
- geringes Einkommen
- dauerhafter Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland
- schriftlicher Antrag
Keinen Anspruch auf Grundsicherung haben Personen
- wenn die Vermutung widerlegt wird, dass Kinder oder Eltern weniger als 100.000 ? jährliches Gesamteinkommen haben
- die leistungsberechtigt sind nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz
- die in den letzten 10 Jahren die Bedürftigkeit schuldhaft herbeigeführt haben.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 3 80
55463 Simmern/Hunsrück
Kontakt
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Leistungen der Grundsicherung beginnen mit der Antragstellung. Für Zeiträume vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlungen. Die Grundsicherungsleistung wird regelmäßig für 12 Kalendermonate bewilligt und dann überprüft. Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen mitzuteilen. Erhöhte Leistungen werden frühestens vom Ersten des Monats gezahlt, in dem die Änderungsmitteilung erfolgt ist. Deshalb ist es wichtig, Änderungen, wie z. B. eine Mieterhöhung, sofort mitzuteilen.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Sozialleistungen, Sozialgeld, Unterhaltstitel, Unterhalt, Sozialamt, Alterssicherung, soziale Hilfen, Unterhaltsleistung, Lebensunterhalt