Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) beantragen
Reichen Ihre Einkünfte im Alter oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt aus? Dann können Sie die Grundsicherung beantragen.
Beschreibung
Wenn Ihre Einkünfte im Alter (Rente) oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, können Sie die Grundsicherung beantragen.
Hinweise für Rhein-Lahn-Kreis: Spezielle Hinweise für Kreis Rhein-Lahn-Kreis
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau - GB 4 Bürgerservice
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Öffnungszeiten
*Bitte wählen Sie für die Online-Terminvergabe den entsprechenden Unterfachbereich "Bürgerbüro Bad Ems" oder "Bürgerbüro Nassau" im oberen Feld aus. Allgemeine Öffnungszeiten Bürgerbüro Bad Ems: Montag: 08:00 – 12:00 Uhr Dienstag: 14:00 – 15:30 Uhr Mittwoch: 07:30 – 11:30 Uhr Donnerstag: 14:00 – 17:30 Uhr Freitag: 07:30 – 12:00 Uhr Allgemeine Öffnungszeiten Bürgerbüro Nassau: Montag: 14:00 – 17:30 Uhr Dienstag: 07:30 – 11:30 Uhr Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr Freitag: 07:30 – 12:00 Uhr Bürgerbüro Bad Ems | Öffnungszeiten für die Online-Terminvergabe : Montag: 14:00 – 15:30 Uhr Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr Bürgerbüro Nassau | Öffnungszeiten für die Online-Terminvergabe :   Montag: 08:00 – 12:00 Uhr Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr
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E-Mail: svenja.klein@rhein-lahn.rlp.de
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Fax: 02603 972-6421
E-Mail: jovana.pollack@rhein-lahn.rlp.de
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Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Leistungen der Grundsicherung beginnen mit der Antragstellung. Für Zeiträume vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlungen. Die Grundsicherungsleistung wird regelmäßig für 12 Kalendermonate bewilligt und dann überprüft. Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen mitzuteilen. Erhöhte Leistungen werden frühestens vom Ersten des Monats gezahlt, in dem die Änderungsmitteilung erfolgt ist. Deshalb ist es wichtig, Änderungen, wie z. B. eine Mieterhöhung, sofort mitzuteilen.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
soziale Hilfen, Unterhalt, Alterssicherung, Sozialgeld, Sozialamt, Sozialleistungen, Unterhaltstitel, Unterhaltsleistung, Lebensunterhalt