Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) beantragen
Reichen Ihre Einkünfte im Alter oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt aus? Dann können Sie die Grundsicherung beantragen.
Beschreibung
Wenn Ihre Einkünfte im Alter (Rente) oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, können Sie die Grundsicherung beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
Hinweise für Neuwied: Spezielle Hinweise für Kreis Neuwied
Vorsprachen zur Antragstellung und zur Abgabe von Unterlagen können während der Öffnungszeiten der Kreisverwaltung an unserem Servicepoint in Zimmer 14 (EG) auch ohne vorherige Terminabsprache erfolgen.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Neuwied - Ref. 42 - 2. Grundsicherung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Ute Breitling
Hausanschrift
E-Mail: ute.breitling@kreis-neuwied.de
Telefon Festnetz: 02631 803-298
Fax: 02631 80393-298
Frau Bärbel Bruns
Hausanschrift
Fax: 02631 80393-656
E-Mail: baerbel.bruns@kreis-neuwied.de
Telefon Festnetz: 02631 803-656
Frau Michaele Hauck
Hausanschrift
Fax: 02631 80393-478
E-Mail: michaele.hauck@kreis-neuwied.de
Telefon Festnetz: 02631 803-478
Frau Susanne Ledovskich
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 02631 803-181
E-Mail: susanne.ledovskich@kreis-neuwied.de
Fax: 02631 80393-181
Frau Nina Neumann
Hausanschrift
E-Mail: nina.neumann@kreis-neuwied.de
Telefon Festnetz: 02631 803-343
Fax: 02631 80393-343
Frau Lara Anhäuser
Hausanschrift
Fax: 02631 80393-176
Telefon Festnetz: 02631 803-176
E-Mail: lara.anhaeuser@kreis-neuwied.de
Frau Zeliha Ayhan
Hausanschrift
Fax: 02631 80393-534
Telefon Festnetz: 02631 803-534
E-Mail: zeliha.ayhan@kreis-neuwied.de
Frau Daniela Fligge
Hausanschrift
Fax: 02631 80393-117
E-Mail: daniela.fligge@kreis-neuwied.de
Telefon Festnetz: 02631 803-117
Frau Isabelle Lettau
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 02631 803-152
E-Mail: isabelle.lettau@kreis-neuwied.de
Fax: 02631 80393-152
Frau Nelly Voth
Internet
Stadtverwaltung Neuwied - Amt für Soziales, Senioren und Integration
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Rollstuhlfahrer können am Hintereingang einen kleinen Aufzug nutzen. Hierfür ist eine Meldung am Empfang notwendig.
Öffnungszeiten
Mo. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Di. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Mi. 08:30 - 12:00 Uhr Do. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Die Wohngeldstelle ist donnerstags nur von 8:30 bis 12:30 Uhr geöffnet! Bitte für Ihr Anliegen vorab einen Termin online buchen . Terminvereinbarungen sind auch außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 2631 802-237
E-Mail: sozialamt@neuwied.de
Internet
Stichwörter
Sozialamt
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Neuwied: Spezielle Hinweise für Kreis Neuwied
Fristen
Die Leistungen der Grundsicherung beginnen mit der Antragstellung. Für Zeiträume vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlungen. Die Grundsicherungsleistung wird regelmäßig für 12 Kalendermonate bewilligt und dann überprüft. Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen mitzuteilen. Erhöhte Leistungen werden frühestens vom Ersten des Monats gezahlt, in dem die Änderungsmitteilung erfolgt ist. Deshalb ist es wichtig, Änderungen, wie z. B. eine Mieterhöhung, sofort mitzuteilen.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
soziale Hilfen, Unterhalt, Alterssicherung, Sozialgeld, Sozialamt, Sozialleistungen, Unterhaltstitel, Unterhaltsleistung, Lebensunterhalt