Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) beantragen
Reichen Ihre Einkünfte im Alter oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt aus? Dann können Sie die Grundsicherung beantragen.
Beschreibung
Wenn Ihre Einkünfte im Alter (Rente) oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, können Sie die Grundsicherung beantragen.
Hinweise für Weißenthurm: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Weißenthurm
Personen ab Erreichen der Regelaltersgrenze (65-67 Jahre) sowie volljährige, dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben einen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung, wenn sie ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können. Die Leistungen werden in gleicher Höhe bemessen wie bei der Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen, sind aber - im Unterschied zu diesen - ausdrücklich zu beantragen. Die Leistungen werden regelmäßig für ein Jahr bewilligt. Einkommen, wie z.B. Rentenbezüge oder Vermögen des Leistungsberechtigten, des nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartners sowie des Partners einer eheähnlichen Gemeinschaft, werden wie in der Sozialhilfe angerechnet, jedoch wird gegenüber unterhaltsverpflichteten Kindern bzw. Eltern mit einem Jahreseinkommen unterhalb von 100.000 Euro kein Unterhaltsrückgriff vorgenommen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
Hinweise für Weißenthurm: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Weißenthurm
Herr Stephan Auer (Nachname S)
Frau Alina Kneip (Nachname O - R)
Frau Michelle Mittmann (Nachname H - N)
Frau Lena Pander (Nachname A)
Frau Barbara Richter (Nachnamen B - G, T - Z)
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Weißenthurm - Fachbereich 2 - Bürgerdienste
Beschreibung
Die Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm versteht sich als moderner Dienstleister und als Servicestelle für unsere Bürgerinnen und Bürger. Dies gilt besonders für den Fachbereich 2 (Bürgerdienste), da es sich um einen sehr publikumsintensiven Bereich handelt. Hier werden die Aufgaben der Gefahrenabwehr ebenso wie die Aufgaben der Meldebehörde wahrgenommen. Neben dem Vollzug der Gefahrenabwehrverordnung für die Verbandsgemeinde Weißenthurm, werden u. a. der ruhende und fließende Verkehr überwacht sowie Gewerbe- und Gaststättenerlaubnisse erteilt.
Der Fachbereich 2 "Bürgerdienste" gliedert sich in folgende Teilbereiche:
2.1 "Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit und Ordnung"
2.2 "Straßenverkehrsbehörde, Brandschutz- und Katastrophenschutz"
2.3 "Soziales, Schuldnerberatung"
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1263
56572 Weißenthurm
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Herr Stephan Auer
Postanschrift
Kärlicher Straße 4
56575 Weißenthurm
Postfachadresse
Postfach 1263
56572 Weißenthurm
Telefon Festnetz: 02637 913-403
E-Mail: stephan.auer@vgwthurm.de
Frau Kathrin Flertmann
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Kärlicher Straße 4
56575 Weißenthurm
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Postfach 1263
56572 Weißenthurm
Telefon Festnetz: +49 2637 913-406
Fax: +49 2637 913-100
E-Mail: kathrin.flertmann@vgwthurm.de
Frau Lina Göbel
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Kärlicher Straße 4
56575 Weißenthurm
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Postfach 1263
56572 Weißenthurm
Fax: +49 2637 913-100
Telefon Festnetz: +49 2637 913-407
E-Mail: lina.goebel@vgwthurm.de
Frau Alina Kneip
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Kärlicher Straße 4
56575 Weißenthurm
Fax: +49 2637 913-100
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E-Mail: Alina.Kneip@vgwthurm.de
E-Mail: Schuldnerberatung@vgwthurm.de
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Kärlicher Straße 4
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56572 Weißenthurm
Telefon Festnetz: 02637 913-405
E-Mail: lena.pander@vgwthurm.de
Frau Barbara Richter
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Kärlicher Straße 4
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E-Mail: barbara.richter@vgwthurm.de
Internet
Verbandsgemeinde Weißenthurm - Soziales
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Kreisverwaltung Mayen-Koblenz - Referat 5.2.95 / Soziale Grundleistungen SGB XII, Bildung und Teilhabe, Asylwesen
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Bahnhofstraße 9
56068 Koblenz
Öffnungszeiten
Allgemeine Servicezeiten: Mo. - Fr. 8.30 Uhr bis 12 Uhr ab 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 0261 108-0
Fax: 0261 35860
Kontaktperson
Herr Andreas Bertram
Frau Lisa Herborn
Frau Karin Krose-Knopp
Herr Maurice Necknig
Soziale Grundsicherungsleistungen SGB XII
Internet
Formulare
Folgeantrag auf Grundsicherungsleistungen
Erklärung zur Mitwirkungspflicht -Grundsicherungsleistungen-
Mietbescheinigung bei Beantragung von Grundsicherungsleistungen
Anzeige Mehrbedarf am Mittagessen - Grundsicherungsleistungen -
Soziale Leistungen: Antrag auf Grundsicherungsleistungen
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Leistungen der Grundsicherung beginnen mit der Antragstellung. Für Zeiträume vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlungen. Die Grundsicherungsleistung wird regelmäßig für 12 Kalendermonate bewilligt und dann überprüft. Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen mitzuteilen. Erhöhte Leistungen werden frühestens vom Ersten des Monats gezahlt, in dem die Änderungsmitteilung erfolgt ist. Deshalb ist es wichtig, Änderungen, wie z. B. eine Mieterhöhung, sofort mitzuteilen.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Sozialamt, Sozialleistungen, Unterhaltsleistung, Unterhalt, Sozialgeld, Lebensunterhalt, Alterssicherung, Unterhaltstitel, soziale Hilfen