Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Bewilligung

    Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) beantragen

    Reichen Ihre Einkünfte im Alter oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt aus? Dann können Sie die Grundsicherung beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Ihre Einkünfte im Alter (Rente) oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, können Sie die Grundsicherung beantragen.

    Online-Dienste

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    zuständige Stelle

    Hinweise für Mayen-Koblenz: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) beantragen

    Team "Grundsicherung
    Tel.: 0261/108-771
    E-Mail: grundsicherung@kvmyk.de

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Vallendar - Verbandsgemeindeverwaltung Vallendar

    Adresse

    Postanschrift

    Rathausplatz 13

    56179 Vallendar

    Postfachadresse

    Postfach 11 63

    56171 Vallendar

    Öffnungszeiten

    Mo. - Fr. 08:00 - 12:00 Uhr montags 14:00 - 16:00 Uhr mittwochs 14:00 - 17:30 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: +49 261 6503-177

    Telefon Festnetz: +49 261 6503-0

    E-Mail: rathaus@vg-vallendar.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Verbandsgemeinde Vallendar - Fachbereich 3 Bürgerdienste

    Adresse

    Postanschrift

    Rathausplatz 13

    56179 Vallendar

    Öffnungszeiten

    Mo. - Fr. 08:00 - 12:00 Uhr montags 14:00 - 16:00 Uhr mittwochs 14:00 - 17:30 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0261 6503-0

    Fax: 0261 6503-177

    E-Mail: rathaus@vg-vallendar.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Verbandsgemeinde Vallendar - Teilbereich 3.1 Bildung, Soziales und Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 13

    56179 Vallendar

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. - Fr. 08:00 - 12:00 Uhr montags 14:00 - 16:00 Uhr mittwochs 14:00 - 17:30 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: 0261 6503-177

    Telefon Festnetz: 0261 6503-0

    E-Mail: rathaus@vg-vallendar.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Kreisverwaltung Mayen-Koblenz - Referat 5.2.95 / Soziale Grundleistungen SGB XII, Bildung und Teilhabe, Asylwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Hohenfelderstraße 19

    56068 Koblenz

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Bahnhofstraße 9

    56068 Koblenz

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Servicezeiten: Mo. - Fr. 8.30 Uhr bis 12 Uhr ab 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0261 108-0

    Fax: 0261 35860

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Folgeantrag auf Grundsicherungsleistungen
    Erklärung zur Mitwirkungspflicht -Grundsicherungsleistungen-
    Mietbescheinigung bei Beantragung von Grundsicherungsleistungen
    Anzeige Mehrbedarf am Mittagessen - Grundsicherungsleistungen -
    Soziale Leistungen: Antrag auf Grundsicherungsleistungen

    Version

    Technisch geändert am 26.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Leistungen der Grundsicherung beginnen mit der Antragstellung. Für Zeiträume vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlungen. Die Grundsicherungsleistung wird regelmäßig für 12 Kalendermonate bewilligt und dann überprüft. Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen mitzuteilen. Erhöhte Leistungen werden frühestens vom Ersten des Monats gezahlt, in dem die Änderungsmitteilung erfolgt ist. Deshalb ist es wichtig, Änderungen, wie z. B. eine Mieterhöhung, sofort mitzuteilen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Sozialleistungen, Sozialgeld, Unterhaltstitel, Unterhalt, Sozialamt, Alterssicherung, soziale Hilfen, Unterhaltsleistung, Lebensunterhalt

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de