Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) beantragen
Reichen Ihre Einkünfte im Alter oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt aus? Dann können Sie die Grundsicherung beantragen.
Beschreibung
Wenn Ihre Einkünfte im Alter (Rente) oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, können Sie die Grundsicherung beantragen.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz - Referat 5.2.95 / Soziale Grundleistungen SGB XII, Bildung und Teilhabe, Asylwesen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Bahnhofstraße 9
56068 Koblenz
Öffnungszeiten
Allgemeine Servicezeiten: Mo. - Fr. 8.30 Uhr bis 12 Uhr ab 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 0261 108-0
Fax: 0261 35860
Kontaktperson
Herr Andreas Bertram
Frau Lisa Herborn
Frau Karin Krose-Knopp
Herr Maurice Necknig
Soziale Grundsicherungsleistungen SGB XII
Internet
Formulare
Folgeantrag auf Grundsicherungsleistungen
Erklärung zur Mitwirkungspflicht -Grundsicherungsleistungen-
Mietbescheinigung bei Beantragung von Grundsicherungsleistungen
Anzeige Mehrbedarf am Mittagessen - Grundsicherungsleistungen -
Soziale Leistungen: Antrag auf Grundsicherungsleistungen
Verbandsgemeinde Maifeld - Fachbereich 3 - Teilgebiet 3.1 - Soziales / Schulen / Wirtschaftsförderung
Adresse
Postanschrift
Marktplatz 4-6
56751 Polch
Öffnungszeiten
> Siehe Öffnungszeiten auf der Homepage der Verwaltung
Kontakt
Kontaktperson
Frau Renate Geisen
Postanschrift
Marktplatz 4-6
56751 Polch
Gebäude: Rathaus
Fax: 02654 940270-204
Telefon Festnetz: 02654 9402-204
E-Mail: Renate.Geisen@maifeld.de
Herr Christian Hain
Postanschrift
Marktplatz 4-6
56751 Polch
Telefon Festnetz: 02654 9402-223
Fax: 02654 9402-70223
E-Mail: christian.hain@maifeld.de
Internet
Weitere Informationen
- WFG
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- Schulen / Schulsozialarbeit
- Kinder-/ Jugend
- Zukunftsbüro
- Stadt und Dorferneuerung
- Hallenbelegung
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Leistungen der Grundsicherung beginnen mit der Antragstellung. Für Zeiträume vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlungen. Die Grundsicherungsleistung wird regelmäßig für 12 Kalendermonate bewilligt und dann überprüft. Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen mitzuteilen. Erhöhte Leistungen werden frühestens vom Ersten des Monats gezahlt, in dem die Änderungsmitteilung erfolgt ist. Deshalb ist es wichtig, Änderungen, wie z. B. eine Mieterhöhung, sofort mitzuteilen.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Sozialamt, Sozialleistungen, Unterhaltsleistung, Unterhalt, Sozialgeld, Lebensunterhalt, Alterssicherung, Unterhaltstitel, soziale Hilfen