Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Bewilligung

    Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) beantragen

    Reichen Ihre Einkünfte im Alter oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt aus? Dann können Sie die Grundsicherung beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Ihre Einkünfte im Alter (Rente) oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, können Sie die Grundsicherung beantragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Hinweise für Mayen-Koblenz: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) beantragen

    Team "Grundsicherung
    Tel.: 0261/108-771
    E-Mail: grundsicherung@kvmyk.de

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Stadt Bendorf - Fachbereich 3 - Ordnung und Soziales

    Adresse

    Postanschrift

    Im Stadtpark 1

    56170 Bendorf

    Postfachadresse

    Postfach 1464

    56159 Bendorf

    Hausanschrift

    Im Stadtpark 2

    56170 Bendorf

    Kein Aufzug vorhanden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02622 703-0

    Fax: 02622 703-114

    E-Mail: info@bendorf.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Version

    Technisch geändert am 20.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Bendorf - Sachgebiet 3.2 Sozialhilfe, Asyl, Grundsicherung und Sozialhilferechtliche Nebengebiete

    Adresse

    Hausanschrift

    Im Stadtpark 2

    56170 Bendorf

    Kein Aufzug vorhanden

    Postfachadresse

    Postfach 1464

    56159 Bendorf

    Postanschrift

    Im Stadtpark 1

    56170 Bendorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02622 703-0

    E-Mail: info@bendorf.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Version

    Technisch geändert am 24.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Leistungen der Grundsicherung beginnen mit der Antragstellung. Für Zeiträume vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlungen. Die Grundsicherungsleistung wird regelmäßig für 12 Kalendermonate bewilligt und dann überprüft. Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen mitzuteilen. Erhöhte Leistungen werden frühestens vom Ersten des Monats gezahlt, in dem die Änderungsmitteilung erfolgt ist. Deshalb ist es wichtig, Änderungen, wie z. B. eine Mieterhöhung, sofort mitzuteilen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Alterssicherung, Unterhaltsleistung, Sozialgeld, Lebensunterhalt, Unterhalt, Unterhaltstitel, Sozialamt, Sozialleistungen, soziale Hilfen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English