Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) beantragen
Reichen Ihre Einkünfte im Alter oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt aus? Dann können Sie die Grundsicherung beantragen.
Beschreibung
Wenn Ihre Einkünfte im Alter (Rente) oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, können Sie die Grundsicherung beantragen.
Hinweise für Cochem: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Cochem
Zuständigkeiten der Mitarbeiter nach Ortsgemeinden:
1. Frau Anker-Budweg
- Beilstein
- Bremm
- Briedern
- Bruttig-Fankel
- Dohr
- Ediger-Eller
- Ellenz-Poltersorf
- Ernst
- Faid
- Greimersburg
- Klotten
- Mesenich
- Nehren
- Senheim
- Valwig
- Wirfus
2. Frau Scheuren
- Stadt Cochem
3. Frau Sturm
- Lieg
- Lütz
- Moselkern
- Müden
- Pommern
- Treis-Karden
Zuständigkeiten der Mitarbeiter nach Ortsgemeinden:
1. Frau Anker-Budweg
- Beilstein
- Bremm
- Briedern
- Bruttig-Fankel
- Dohr
- Ediger-Eller
- Ellenz-Poltersorf
- Ernst
- Faid
- Greimersburg
- Klotten
- Mesenich
- Nehren
- Senheim
- Valwig
- Wirfus
2. Frau Scheuren
- Stadt Cochem
3. Frau Sturm
- Lieg
- Lütz
- Moselkern
- Müden
- Pommern
- Treis-Karden
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Cochem - Fachbereich 2/3 - Bürgerdienste
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag-Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00-18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Rita Anker-Budweg
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 2671 608-108
Fax: +49 2671 608-88108
E-Mail: rita.anker-budweg@vgcochem.de
Frau Susann Lüdke
Besucheranschrift
Fax: +49 2671 608-88213
Telefon Festnetz: +49 2671 608-213
E-Mail: susann.luedke@vgcochem.de
Frau Tatjana Sturm
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 2671 608-150
E-Mail: tatjana.sturm@vgcochem.de
Fax: +49 2671 608-88150
Frau Andrea Scheuren
Hausanschrift
Fax: +49 2671 608-88106
E-Mail: andrea.scheuren@vgcochem.de
Telefon Festnetz: +49 2671 608-106
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Leistungen der Grundsicherung beginnen mit der Antragstellung. Für Zeiträume vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlungen. Die Grundsicherungsleistung wird regelmäßig für 12 Kalendermonate bewilligt und dann überprüft. Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen mitzuteilen. Erhöhte Leistungen werden frühestens vom Ersten des Monats gezahlt, in dem die Änderungsmitteilung erfolgt ist. Deshalb ist es wichtig, Änderungen, wie z. B. eine Mieterhöhung, sofort mitzuteilen.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Unterhalt, soziale Hilfen, Lebensunterhalt, Sozialgeld, Unterhaltstitel, Sozialamt, Sozialleistungen, Alterssicherung, Unterhaltsleistung