Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Bewilligung

    Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) beantragen

    Reichen Ihre Einkünfte im Alter oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt aus? Dann können Sie die Grundsicherung beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Ihre Einkünfte im Alter (Rente) oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, können Sie die Grundsicherung beantragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Nahe-Glan - 2 Bürgerdienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 6

    55566 Bad Sobernheim

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Obertor 13

    55590 Meisenheim

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten Bürgerbüros Bad Sobernheim & Meisenheim Online Terminreservierung Bürgerbüros   Öffnungszeiten Standesamt Öffnungszeiten Sozialamt

    Kontakt

    E-Mail: buergerbuero@vg-nahe-glan.de

    E-Mail: poststelle@vg-nahe-glan.de

    E-Mail: standesamt@vg-nahe-glan.de

    E-Mail: urkunden@vg-nahe-glan.de

    Telefon Festnetz: 06751 81-0

    Telefon Festnetz: 06751 81-2115

    Fax: 06751 81-2050

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)
    Antrag auf Leistungen der Grundsicherung (Wiederholungsantrag)

    Version

    Technisch erstellt am 14.07.2015

    Technisch geändert am 10.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    Kreisverwaltung Bad Kreuznach - Amt 4 - Teilhabe

    Adresse

    Hausanschrift

    Salinenstraße 47

    55543 Bad Kreuznach

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 18 61

    55543 Bad Kreuznach

    Öffnungszeiten

    Kreisverwaltung: Mo bis Mi: 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr (nachmittags nur nach vorheriger Terminabsprache) Do: 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 – 18:00 Uhr Fr: 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Version

    Technisch erstellt am 15.10.2021

    Technisch geändert am 11.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Leistungen der Grundsicherung beginnen mit der Antragstellung. Für Zeiträume vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlungen. Die Grundsicherungsleistung wird regelmäßig für 12 Kalendermonate bewilligt und dann überprüft. Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen mitzuteilen. Erhöhte Leistungen werden frühestens vom Ersten des Monats gezahlt, in dem die Änderungsmitteilung erfolgt ist. Deshalb ist es wichtig, Änderungen, wie z. B. eine Mieterhöhung, sofort mitzuteilen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 19.02.2009

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    soziale Hilfen, Unterhalt, Alterssicherung, Sozialgeld, Sozialamt, Sozialleistungen, Unterhaltstitel, Unterhaltsleistung, Lebensunterhalt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020