Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) beantragen
Reichen Ihre Einkünfte im Alter oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt aus? Dann können Sie die Grundsicherung beantragen.
Beschreibung
Wenn Ihre Einkünfte im Alter (Rente) oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, können Sie die Grundsicherung beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Altenkirchen - Abteilung Soziales - Sozialhilfe, Eingliederungshilfe (Referat 41)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Dienstag 07:30 Uhr bis 17:30 Uhr Mittwoch 07:30 Uhr bis 13:00 Uhr Donnerstag 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen, da die Bürozeiten teilweise von den Öffnungszeiten abweichen.
Kontakt
Fax: +49 2681 81-2400
Kontaktperson
Herr Jonas Möhrke
Telefon Festnetz: +49 2681 81-2428
E-Mail: jonas.moehrke@kreis-ak.de
Frau Kristin Cremer
Telefon Festnetz: +49 2681 81-2473
E-Mail: kristin.cremer@kreis-ak.de
Herr Nicolas Radmer
Telefon Festnetz: +49 2681 81-2429
E-Mail: nicolas.radmer@kreis-ak.de
Herr Markus Hahmann
Telefon Festnetz: +49 2681 81-2415
E-Mail: markus.hahmann@kreis-ak.de
Herr Stefan Veith
Telefon Festnetz: +49 2681 81-2440
E-Mail: stefan.veith@kreis-ak.de
Internet
Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf - Fachbereich 2 - Bürgerdienste
Adresse
Besucheranschrift
Postfachadresse
Postfach 40
57563 Daaden
Besucheranschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Angela Gelber
Besucheranschrift
Postfachadresse
Postfach 40
57563 Daaden
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 02743 929-124
Fax: 02743 929-410
E-Mail: angela.gelber@daaden-herdorf.de
Frau Lisa Wilhelm
Besucheranschrift
Postfachadresse
Postfach 40
57563 Daaden
Fax: 02743 929-410
Telefon Festnetz: 02743 929-123
E-Mail: lisa.wilhelm@daaden-herdorf.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Leistungen der Grundsicherung beginnen mit der Antragstellung. Für Zeiträume vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlungen. Die Grundsicherungsleistung wird regelmäßig für 12 Kalendermonate bewilligt und dann überprüft. Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen mitzuteilen. Erhöhte Leistungen werden frühestens vom Ersten des Monats gezahlt, in dem die Änderungsmitteilung erfolgt ist. Deshalb ist es wichtig, Änderungen, wie z. B. eine Mieterhöhung, sofort mitzuteilen.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Sozialgeld, Lebensunterhalt, Unterhaltstitel, Alterssicherung, Sozialleistungen, Unterhalt, Unterhaltsleistung, soziale Hilfen, Sozialamt