Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Bewilligung

    Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) beantragen

    Reichen Ihre Einkünfte im Alter oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt aus? Dann können Sie die Grundsicherung beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Ihre Einkünfte im Alter (Rente) oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, können Sie die Grundsicherung beantragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Stadt Koblenz - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

    Beschreibung

    Aus Koblenz unter der Telefonnummer 115 zu erreichen

    Adresse

    Postanschrift

    Rathauspassage 2

    56068 Koblenz

    Öffnungszeiten

    Termine nach Vereinbarung Mo 8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Di 8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Mi 8:30 Uhr - 12:00 Uhr Do 8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 261 129-2290

    Telefon Festnetz: +49 261 129-0

    E-Mail: grundsicherung@stadt.koblenz.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz

    Erstantrag

    • vollständig ausgefüllter Antrag nebst Anlagen (Erklärungen des Hilfeempfängers, Unterhaltsfragebogen, Vermögenserklärung, Kfz-Fragebogen)
    • Ausweise aller im Haushalt lebenden Personen (bei Ausländern mit aktuellem Aufenthaltstitel); bei Kindern Geburtsurkunden
    • Nachweise über Familienstand (z.B. Scheidungsurteil, Sterbeurkunde Ehepartner)
    • ggf. Bestellungsurkunde Betreuer
    • Nachweis über Erwerbsunfähigkeit sowie deren Dauer
    • Anerkennung als Vertriebener oder Spätaussiedler
    • Nachweis über die bisherige Lebensgrundlage (z.B. Einstellungsbescheid ALGII, Einkommensnachweis mit Kündigungsschreiben, Wegfall Unterhalt)
    • vollständiger Rentenerstbescheid inkl. Versicherungsverlauf sowie Nachweis über aktuelle Rentenhöhe (letzte Rentenanpassung)
    • Krankenversicherungsnachweise
    • Schwerbehindertenausweis
    • ggf. Kindergeldbescheid bzw. Ablehnung
    • Mietvertrag (bei Untermiete auch Mietvertrag des Hauptmieters)
    • aktuelle Mietbescheinigung
    • bei Wohneigentum Kaufvertrag, ggf. Finanzierungsnachweise, Grundbuchauszug, Nachweise über alle mit dem Wohneigentum verbundenen notwendigen Ausgaben, ggf. Bescheid Lastenzuschuss
    • Nachweis über Heizkostenabschlag
    • letzte Nebenkostenabrechnung oder Nachweis über pauschale Abgeltung
    • letzte Heizkostenabrechnung oder Nachweis über pauschale Abgeltung
    • vollständige Kontoauszüge der letzten 6 Monate aller Personen der Bedarfsgemeinschaft
    • Einkommensnachweise
    • Vermögensnachweise (z.B. Sparbücher, Bausparvertrag, Kfz-Schein, Bestattungsvorsorgeverträge, Lebensversicherungen, Wohnrechte, )

    Folgeantrag

    • vollständig ausgefüllter Folgeantrag nebst Anlagen (Unterhaltsfragebogen, Vermögenserklärung, KfzFragebogen)
    • aktuelle Mietbescheinigung
    • aktuelle Nachweise zu allen Einkommen der Bedarfsgemeinschaft (auch ALG II-Bescheide von Partnern)
    • aktuelle Nachweise über das Vermögen
    • Kontoauszüge der letzten 3 Monate aller Personen der Bedarfsgemeinschaft
    • letzte Nebenkostenabrechnung sowie letzte Heizkostenabrechnung, sofern nicht pauschale Zahlungen erfolgen oder bereits unterjähig vorgelegt

    Besonderheiten: Bearbeitung von Anträgen auf Grundsicherungsleistungen wegen Alters und dauerhafter Erwerbsminderung gemäß dem Vierten Kapitel SGB XII

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Leistungen der Grundsicherung beginnen mit der Antragstellung. Für Zeiträume vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlungen. Die Grundsicherungsleistung wird regelmäßig für 12 Kalendermonate bewilligt und dann überprüft. Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen mitzuteilen. Erhöhte Leistungen werden frühestens vom Ersten des Monats gezahlt, in dem die Änderungsmitteilung erfolgt ist. Deshalb ist es wichtig, Änderungen, wie z. B. eine Mieterhöhung, sofort mitzuteilen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.

    Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz

    Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Sozialamt.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Sozialamt, Sozialleistungen, Unterhaltsleistung, Unterhalt, Sozialgeld, Lebensunterhalt, Alterssicherung, Unterhaltstitel, soziale Hilfen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English