Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) beantragen
Reichen Ihre Einkünfte im Alter oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt aus? Dann können Sie die Grundsicherung beantragen.
Beschreibung
Wenn Ihre Einkünfte im Alter (Rente) oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, können Sie die Grundsicherung beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Stadt Koblenz - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Beschreibung
Aus Koblenz unter der Telefonnummer 115 zu erreichen
Adresse
Postanschrift
Rathauspassage 2
56068 Koblenz
Öffnungszeiten
Termine nach Vereinbarung Mo 8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Di 8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Mi 8:30 Uhr - 12:00 Uhr Do 8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz
Erstantrag
- vollständig ausgefüllter Antrag nebst Anlagen (Erklärungen des Hilfeempfängers, Unterhaltsfragebogen, Vermögenserklärung, Kfz-Fragebogen)
- Ausweise aller im Haushalt lebenden Personen (bei Ausländern mit aktuellem Aufenthaltstitel); bei Kindern Geburtsurkunden
- Nachweise über Familienstand (z.B. Scheidungsurteil, Sterbeurkunde Ehepartner)
- ggf. Bestellungsurkunde Betreuer
- Nachweis über Erwerbsunfähigkeit sowie deren Dauer
- Anerkennung als Vertriebener oder Spätaussiedler
- Nachweis über die bisherige Lebensgrundlage (z.B. Einstellungsbescheid ALGII, Einkommensnachweis mit Kündigungsschreiben, Wegfall Unterhalt)
- vollständiger Rentenerstbescheid inkl. Versicherungsverlauf sowie Nachweis über aktuelle Rentenhöhe (letzte Rentenanpassung)
- Krankenversicherungsnachweise
- Schwerbehindertenausweis
- ggf. Kindergeldbescheid bzw. Ablehnung
- Mietvertrag (bei Untermiete auch Mietvertrag des Hauptmieters)
- aktuelle Mietbescheinigung
- bei Wohneigentum Kaufvertrag, ggf. Finanzierungsnachweise, Grundbuchauszug, Nachweise über alle mit dem Wohneigentum verbundenen notwendigen Ausgaben, ggf. Bescheid Lastenzuschuss
- Nachweis über Heizkostenabschlag
- letzte Nebenkostenabrechnung oder Nachweis über pauschale Abgeltung
- letzte Heizkostenabrechnung oder Nachweis über pauschale Abgeltung
- vollständige Kontoauszüge der letzten 6 Monate aller Personen der Bedarfsgemeinschaft
- Einkommensnachweise
- Vermögensnachweise (z.B. Sparbücher, Bausparvertrag, Kfz-Schein, Bestattungsvorsorgeverträge, Lebensversicherungen, Wohnrechte, )
Folgeantrag
- vollständig ausgefüllter Folgeantrag nebst Anlagen (Unterhaltsfragebogen, Vermögenserklärung, KfzFragebogen)
- aktuelle Mietbescheinigung
- aktuelle Nachweise zu allen Einkommen der Bedarfsgemeinschaft (auch ALG II-Bescheide von Partnern)
- aktuelle Nachweise über das Vermögen
- Kontoauszüge der letzten 3 Monate aller Personen der Bedarfsgemeinschaft
- letzte Nebenkostenabrechnung sowie letzte Heizkostenabrechnung, sofern nicht pauschale Zahlungen erfolgen oder bereits unterjähig vorgelegt
Besonderheiten: Bearbeitung von Anträgen auf Grundsicherungsleistungen wegen Alters und dauerhafter Erwerbsminderung gemäß dem Vierten Kapitel SGB XII
Formulare
Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Leistungen der Grundsicherung beginnen mit der Antragstellung. Für Zeiträume vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlungen. Die Grundsicherungsleistung wird regelmäßig für 12 Kalendermonate bewilligt und dann überprüft. Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen mitzuteilen. Erhöhte Leistungen werden frühestens vom Ersten des Monats gezahlt, in dem die Änderungsmitteilung erfolgt ist. Deshalb ist es wichtig, Änderungen, wie z. B. eine Mieterhöhung, sofort mitzuteilen.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.
Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Sozialamt.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Unterhaltstitel, Sozialamt, Lebensunterhalt, soziale Hilfen, Unterhaltsleistung, Sozialleistungen, Alterssicherung, Unterhalt, Sozialgeld