Freiwilliges soziales Jahr Förderung

    Freiwilliges Soziales Jahr ableisten

    Sie haben Ihre Schulpflich erfüllt und wollen sich im sozialen, kulturellen oder sportlichen Bereich ausprobieren? Das ist das freiwiliige soziale Jahr vielleicht etwas für Sie.

    Beschreibung

    Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) gibt jungen Menschen nach Abschluss ihrer Schulausbildung die Möglichkeit, im Rahmen eines Jahres auszuprobieren, ob der angestrebte Beruf im sozialen, kulturellen oder sportlichen Bereich ihren Vorstellungen und Interessen entspricht. Das FSJ ist somit auch als Bildungs- und Orientierungsjahr zu sehen.

    Es bietet jungen Menschen im Alter von 17 bis 26 Jahren (in Ausnahmen auch ab 16 Jahren) die Chance, vor Beginn eines Studiums oder einer Ausbildung - auch im Ausland - einen Einblick in verschiedenste soziale und pflegerische Berufe zu erhalten, und sich unter Anleitung von Fachkräften darin zu erproben. Einige Einrichtungen erkennen das FSJ als Vorpraktikum an.

    Zuständigkeit

    Anfragen zu freien FSJ-Plätzen und Bewerbungen sind an die jeweiligen Träger direkt zu richten, diese entscheiden eigenständig über die Vergabe der Plätze.
    Eine Liste der Träger finden Sie hier.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach - Abt. I - Zentralverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Neuen Markt 6

    66877 Ramstein-Miesenbach

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Am Neuen Markt 6

    66877 Ramstein-Miesenbach

    Öffnungszeiten

    Montag - Mittwoch: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr Donnerstag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 Uhr - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Fax: 06371 592-199

    Telefon Festnetz: 06371 592-0

    E-Mail: info@ramstein.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 06.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Anträge sind formlos direkt an den Träger zu stellen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (JFDG)

    Fristen

    Die Bewerbungsfristen sind nicht bei allen Trägern und/ oder in allen Bundesländern identisch. Es wird deshalb empfohlen, sich umgehend unmittelbar an die zugelassenen Träger zu wenden. Meist beginnt das FSJ in den Monaten August/ September.

    Das FSJ wird bis zur Dauer von zwölf zusammenhängenden Monaten geleistet. Eine Verlängerung um weitere sechs Monate ist möglich. Die Mindestdauer der Verpflichtung beträgt sechs Monate. Eine mehrmalige Ableistung eines FSJ ist nicht zulässig.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weiter Informationen zum Freiwilligen Sozialen Jahr finden Sie nachfolgend.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Bundesfreiwilligendienst, FSJ

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de