Freiwilliges Soziales Jahr ableisten
Sie haben Ihre Schulpflich erfüllt und wollen sich im sozialen, kulturellen oder sportlichen Bereich ausprobieren? Das ist das freiwiliige soziale Jahr vielleicht etwas für Sie.
Beschreibung
Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) gibt jungen Menschen nach Abschluss ihrer Schulausbildung die Möglichkeit, im Rahmen eines Jahres auszuprobieren, ob der angestrebte Beruf im sozialen, kulturellen oder sportlichen Bereich ihren Vorstellungen und Interessen entspricht. Das FSJ ist somit auch als Bildungs- und Orientierungsjahr zu sehen.
Es bietet jungen Menschen im Alter von 17 bis 26 Jahren (in Ausnahmen auch ab 16 Jahren) die Chance, vor Beginn eines Studiums oder einer Ausbildung - auch im Ausland - einen Einblick in verschiedenste soziale und pflegerische Berufe zu erhalten, und sich unter Anleitung von Fachkräften darin zu erproben. Einige Einrichtungen erkennen das FSJ als Vorpraktikum an.
Zuständigkeit
Anfragen zu freien FSJ-Plätzen und Bewerbungen sind an die jeweiligen Träger direkt zu richten, diese entscheiden eigenständig über die Vergabe der Plätze.
Eine Liste der Träger finden Sie hier.
Ansprechpartner
Stadt Frankenthal (Pfalz) - Bereich 51 - Familie, Jugend und Soziales
Beschreibung
Folgende Abteilungen sind an folgenden Tagen geschlossen:
Mittwoch:
- Unterhaltsvorschuss / Elterngeld
Montag und Mittwoch:
- Grundsicherung / Asyl
- Wohngeld / Wohnraumsicherung
- Hilfe zur Pflege stationär
Adresse
Postanschrift
Rathausplatz 2-7
67227 Frankenthal (Pfalz)
Gebäude: Rathaus (Servicebereich Familie, Jugend und Soziales)
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Wir bitten Sie, möglichst vorab einen Termin zu vereinbaren: gerne per Telefon oder E-Mail. Manche Dienstleistungen und Abteilungen können Sie auch per Online-Termin kontaktieren, buchen Sie sich hier Ihren Termin: www.frankenthal.de/onlinetermin oder schreiben Sie uns. Alle Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Frankenthal finden Sie unterwww.frankenthal.de/offen
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Der Bereich Familie, Jugend und Soziales bietet umfangreiche Dienstleistungen, Hilfestellungen und finanzielle Hilfen vielfältiger Art an. Zum Bereich zählen die Abteilungen Familienbüro, Kinder- und Jugendbüro, Soziale Fachdienste und Soziale Leistungen/Haushalt.
Formulare
Anträge sind formlos direkt an den Träger zu stellen.
Rechtsgrundlage(n)
Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (JFDG)
Fristen
Die Bewerbungsfristen sind nicht bei allen Trägern und/ oder in allen Bundesländern identisch. Es wird deshalb empfohlen, sich umgehend unmittelbar an die zugelassenen Träger zu wenden. Meist beginnt das FSJ in den Monaten August/ September.
Das FSJ wird bis zur Dauer von zwölf zusammenhängenden Monaten geleistet. Eine Verlängerung um weitere sechs Monate ist möglich. Die Mindestdauer der Verpflichtung beträgt sechs Monate. Eine mehrmalige Ableistung eines FSJ ist nicht zulässig.
Hinweise (Besonderheiten)
Weiter Informationen zum Freiwilligen Sozialen Jahr finden Sie nachfolgend.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Bundesfreiwilligendienst, FSJ