Unterhaltsheranziehung
Wenn der andere Elternteil keinen Unterhalt leistet, können Sie bei der Beistandschaft Unterstützung erfahren und sich zum weiteren Vorgehen beraten lassen.
Beschreibung
Eltern sind verpflichtet, ihren Kindern Unterhalt zu leisten. Lebt ein Elternteil nicht mit seinem Kind in einem Haushalt, ist er verpflichtet den Unterhalt durch Geldzahlungen zu leisten. Nicht immer aber tut dieser Elternteil dies. Dafür kann es verschiedene Gründe geben. Für Betroffene stellt sich die Frage, wie sie hier weiter vorgehen können.
Ein Kind hat einen rechtlichen Anspruch auf Unterhalt. Das Jugendamt, in Form der Beistandschaft, kann Kinder und deren betroffenen Elternteil beraten und dabei unterstützen den Anspruch geltend zu machen.
Beispielsweise kann die Beistandschaft helfen, die Höhe der Unterhaltszahlungen zu ermitteln und evtl. hierzu auch einen Titel erstellen, mit dem man den Unterhalt zwangsvollstrecken lassen kann.
Die einzuleitenden Mittel sind aber immer individuell und können in einem persönlichen Gespräch erörtert werden.
zuständige Stelle
Jugendamt
Zuständigkeit
Jugendamt
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Kusel - Abteilung 4 - Jugend und Soziales
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 08:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Öffnungszeiten Bürgerbüro Montag bis Mittwoch 07:15 - 17:00 Uhr Donnerstag 07:15 - 18:00 Uhr Freitag 07:15 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Benjamin Gilcher
Besucheranschrift
Hausanschrift
E-Mail: benjamin.gilcher@kv-kus.de
Telefon Festnetz: 06381 424-218
Fax: 06381 424-50218
Frau Frida Bitter- Maidanjuk
Hausanschrift
Fax: 06381 424-440
E-Mail: frida.bitter-maidanjuk@kv-kus.de
Telefon Festnetz: 06381 424-447
Frau Janina Blauth
Hausanschrift
Besucheranschrift
E-Mail: janina.blauth@kv-kus.de
Telefon Festnetz: 06381 424-330
Fax: 06381 424-50330
Frau Jenny Wolf
Hausanschrift
Besucheranschrift
E-Mail: Jenny.Wolf@kv-kus.de
Fax: 06381 424-50203
Telefon Festnetz: 06381 424-203
Frau Natalie Mayer
Besucheranschrift
Hausanschrift
Fax: 06381 424-50224
E-Mail: natalie.mayer@kv-kus.de
Telefon Festnetz: 06381 424-224
Frau Christina Nikolay
Besucheranschrift
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06381 424-304
Fax: 06381 424-50224
E-Mail: Christina.Nikolay@kv-kus.de
Internet
Kreisverwaltung Kusel - Referat 44 - Vormundschaften, Beistandschaften, Unterhaltsangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 08:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Öffnungszeiten Bürgerbüro Montag bis Mittwoch 07:15 - 17:00 Uhr Donnerstag 07:15 - 18:00 Uhr Freitag 07:15 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Frida Bitter- Maidanjuk
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06381 424-447
Fax: 06381 424-440
E-Mail: frida.bitter-maidanjuk@kv-kus.de
Frau Christina Nikolay
Besucheranschrift
Hausanschrift
E-Mail: Christina.Nikolay@kv-kus.de
Fax: 06381 424-50224
Telefon Festnetz: 06381 424-304
Herr Benjamin Gilcher
Hausanschrift
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06381 424-218
E-Mail: benjamin.gilcher@kv-kus.de
Fax: 06381 424-50218
Frau Janina Blauth
Besucheranschrift
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06381 424-330
Fax: 06381 424-50330
E-Mail: janina.blauth@kv-kus.de
Frau Natalie Mayer
Hausanschrift
Besucheranschrift
Fax: 06381 424-50224
Telefon Festnetz: 06381 424-224
E-Mail: natalie.mayer@kv-kus.de
Frau Jenny Wolf
Besucheranschrift
Hausanschrift
Fax: 06381 424-50203
E-Mail: Jenny.Wolf@kv-kus.de
Telefon Festnetz: 06381 424-203
Internet
erforderliche Unterlagen
Beratung/Unterstützung/Beistandschaft
- Personalausweis des Antragstellers / der Antragstellerin
- ggf. Kontoverbindungsdaten
- Geburtsurkunde des Kindes
- Ferner sind alle Unterlagen hilfreich die evtl. schon bestehen (wie etwa Schreiben eines Anwalts, Unterhaltstitel, etc.)
Formulare
Keine
Voraussetzungen
- Kinder erhalten Beratung bis zum vollendeten 21. Lebensjahr.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Beratung, Unterstützung, Beistandschaft:
- Die Beistandschaft kann persönlich eingerichtet werden oder über einen schriftlichen Antrag beantragt werden.
- Eine persönliche Vorsprache ist sinnvoll. Hierzu wird ein Termin vereinbart, der meist 30 bis 60 Minuten dauert.
Fristen
Beratung und Unterstützung erhält ein Kind (und der Elternteil bei dem er lebt) bei der Beistandschaft bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres.
Bearbeitungsdauer
Nach einer persönlichen Beratung (ca. 30 bis 60 Minuten) erfolgt die Bearbeitung in der Regel umgehend. Die Dauer kann in Einzelfällen variieren.
Kosten
Keine
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport am 02.11.2020
Stichwörter
Unterhaltsleistung, Unterhaltszahlung, Unterhaltsstelle, Unterhaltstitel, Kindesunterhalt