Anonyme Geburt

    Geburt anonym

    Sind sie schwanger und befinden sich in einer persönlichen Notlage? Dann können Sie sich für Hilfe an eine Beartungsstelle in Ihrer Nähe oder an das kostenfreie Notfalltelefon für Schwangere und Mütter mit Neugeborenen in Not wenden.

    Beschreibung

    Es gibt immer wieder Fälle, in denen Frauen sich selbst oder ihrer Umwelt eine Schwangerschaft aus einer Notlage heraus nicht eingestehen. Oder sie wollen aus Furcht vor einer möglichen Aufdeckung der Schwangerschaft keine Hilfe in Anspruch nehmen. Gründe hierfür können sein, dass minderjährige Frauen Angst vor ihren Eltern oder massiver Gewalt ihres Partners haben, Frauen illegal in Deutschland leben, Frauen obdachlos sind, Frauen durch extreme kulturelle oder weltanschauliche Zwänge unter Druck gesetzt werden oder sich in einer für ausweglos erscheinenden Notsituation befinden. Die anonyme Abgabe eines Kindes stellt für  jede Mutter eine schwer wiegende Entscheidung dar, die nur in einer völlig aussichtslosen Situation erwogen wird.

    Hinweise für Worms: Geburtenanmeldungen

    Das Klinikum Worms zeigt die Geburt Ihres dort geborenen Kindes schriftlich innerhalb einer Woche an, nachdem Sie sich mit dem dortigen Aufnahmebüro in Verbindung gesetzt haben.

    Die zur Beurkundung der Geburt notwendigen Urkunden und Unterlagen sind dort vorzulegen. Welche Unterlagen Sie benötigen, ist davon abhängig, ob Sie als Eltern miteinander verheiratet oder nicht miteinander verheiratet sind, bzw. welche Staatsangehörigkeit Sie besitzen.

    Über den weiteren organisatorischen Ablauf werden Sie im Klinikum Worms unterrichtet. Sollten Sie dennoch weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Standesamt.

    Ist Ihr Kind nicht in einer Klinik geboren (Hausgeburt), sind Sie selbst binnen einer Frist von einer Woche zur Anzeige verpflichtet. Den Geburtsnachweis stellt der Arzt oder die Hebamme aus.
    Sie erhalten gebührenfreie Geburtsbescheinigungen zur Vorlage bei der Krankenkasse (Mutterschaftshilfe), für religiöse Zwecke und zur Beantragung von Kindergeld und Elterngeld.

    Einen Antrag auf Elterngeld wird den Eltern und Alleinerziehenden ca.    3 - 4 Wochen nach der Geburt bzw. nach der Anmeldung beim Standesamt automatisch zugesandt.

    Zuständigkeit

    Informationen bekommen Sie über eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe oder unter www.familienplanung.de.

    Darüber hinaus existiert ein kostenfreies Notruftelefon für Schwangere und Mütter mit Neugeborenen in Not, das bundesweit kostenlos rund um die Uhr unter der Nummer

    0800-456 0 789 erreichbar ist.

    Es gibt eine Reihe von Stellen, die bereits im Vorfeld der Geburt helfen können. Insbesondere die landesweit flächendeckend eingerichteten Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen bieten im Notfall umgehend kostenfreie Beratung, Unterstützung und informieren über materielle und psychische Hilfen. Die rheinland-pfälzischen Schwangerschaftsberatungsstellen und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen finden Sie mit Hilfe der Onlinesuche. Sie garantieren Anonymität und können daher ohne Bedenken aufgesucht werden. Auch die einzelnen Babyklappenbetreiber halten selbst Beratungs- und Hilfeangebote vor, da sie die Nutzung der Babyklappe als letzte Möglichkeit sehen, ein Kind in sichere Obhut zu geben.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.04 Standesamt

    Beschreibung

    Persönliche Vorsprache beim Standesamt sind während den Öffnungszeiten nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich!


    Bevollmächtigung zur Anmeldung der Eheschließung  (PDF)
     

    Besondere Trautermine und Orte
    im Rathaus, Museum im Andreasstift und im Stadtpalais "Heylshof"


    Urkundenanforderung "Standesamt online"
    Ihr Onlinekontakt zum Standesamt Worms.

    Weiter Auskünfte über die Bestellung von Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden erhalten Sie beim Standesamt Worms telefonisch unter 0 62 41 / 8 53 34 06.

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 2

    67547 Worms

    Rathaus

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 08:00 Uhr - 16:00 Uhr Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich. Letzter Termin um 15.45 Uhr! Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6241 853-3434

    Fax: +49 6241 853-3499

    E-Mail: standesamt@worms.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Hinweise für Worms: Geburtenanmeldungen

    Die Beurkundung ist gebührenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wie unterscheiden sich Babyklappe und anonyme Geburt?

    Bei der Babyklappe (auch "Babyfenster", "Babykörbchen" oder ähnlich genannt) kann ein Neugeborenes anonym abgegeben werden. Es gleitet in ein Wärmebett, wobei mittels elektronischen Signals die sofortige Versorgung des Kindes sichergestellt wird. Allerdings kümmert sich niemand um die Mutter. Sie ist sowohl medizinisch als auch mit ihren Problemen alleine.

    Die anonyme Geburt läuft ab wie eine "normale" klinische Geburt, aber ohne dass die entbindende Frau der Geburtsklinik ihre Identität mitteilt. Kind und Mutter werden medizinisch versorgt. Die Mutter kann im Krankenhaus ggf. noch Beratung und Unterstützung bei ihrer Entscheidung erhalten, wenn sie das möchte. Sie ist sicher vor dem Druck anderer Personen.

    Bei beiden Angeboten hat die leibliche Mutter die Möglichkeit, Informationen über die Herkunft des Kindes zu hinterlegen, ohne dabei ihren eigenen Namen zu offenbaren. Beurkundungsrechtlich wird das Kind wie eine Person mit ungewissem Personenstand behandelt. Danach bestimmt die zuständige Verwaltungsbehörde (Landkreis, kreisfreie Stadt), welcher Geburtsort und Geburtstag sowie welcher Vor- und Familienname vom Standesamt in das Geburtenbuch einzutragen ist.

    Bei anonymer Geburt und auch bei der Babyklappe wird das Kind zunächst medizinisch versorgt. Gleichzeitig wird das Jugendamt mit den Mitarbeiterinnen der Babyklappe - bei anonymer Geburt eigenständig - Sorge für eine geeignete Unterbringung und Betreuung des Kindes tragen. Schließlich wird das Kind in die so genannte Adoptionspflege gegeben. Das heißt, das Kind kommt in eine geeignete Familie, die es adoptieren möchte.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de