Blindenhilfe beantragen
Sie sind blind oder sehen sehr schlecht? Dann können Sie die einkommensunabhängige Blindenhilfe beantragen.
Beschreibung
Blinde, ihnen gleichgestellte und stark sehbehinderte Menschen können eine von Einkommen und Vermögen abhängige Blindenhilfe erhalten.
Hinweise für Kusel: Blindenhilfe beantragen
stationäre Blindenhilfe
Daniela Bardian (Buchstabenbereich: A - B)
Manuela Rumpf (Buchstabenbereich: C - F)
Esther Reidenbach (Buchstabenbereich: G - K)
Dirk Schwab (Buchstabenbereich: L - Z)
ambulante Blindenhilfe
Eugen Schmidt
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die örtlichen Träger der Sozialhilfe bei den Kreisverwaltungen und Verwaltungen der kreisfreien Städte.
Hinweise für Kusel: Blindenhilfe beantragen
Stationäre Blindenhilfe - Bearbeitung unterteilt nach Buchstaben:
A - B
Janine Peifer
C - F
Manuela Rumpf
G - K
Esther Reidenbach
L - Z
Dirk Schwab
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Kusel - Abteilung 4 - Jugend und Soziales
Adresse
Postanschrift
Trierer Straße 49-51
66869 Kusel
Gebäude: Kreisverwaltung Gebäude C
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 08:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Öffnungszeiten Bürgerbüro Montag bis Mittwoch 07:15 - 17:00 Uhr Donnerstag 07:15 - 18:00 Uhr Freitag 07:15 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Esther Reidenbach
Postanschrift
Trierer Straße 49-51
66869 Kusel
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06381 424-374
Fax: 06381 424-440
E-Mail: Esther.Reidenbach@kv-kus.de
Frau Manuela Rumpf
Postanschrift
Trierer Str. 49-51
66869 Kusel
Hausanschrift
Fax: 06381 424-50349
Telefon Festnetz: 06381 424-349
E-Mail: Manuela.Rumpf@kv-kus.de
Herr Eugen Schmidt
Hausanschrift
Postanschrift
Trierer Straße 49-51
66869 Kusel
Fax: 06381 424-50540
Telefon Festnetz: 06381 424-540
E-Mail: eugen.schmidt@kv-kus.de
Herr Dirk Schwab
Postanschrift
Trierer Str. 49-51
66869 Kusel
Hausanschrift
Fax: 06381 424-194
Telefon Festnetz: 06381 424-157
E-Mail: Dirk.Schwab@kv-kus.de
Internet
Formulare
Antrag auf Gewährung von Blindengeld nach dem LBlindenGG - Augenfachärztliche Bescheinigung
Antrag auf Gewährung von Blindengeld nach dem LBlindenGG
Antrag auf Gewährung von Blindengeld nach dem LBlindenGG - Erklärung über die Entbindung von der Schweigepflicht
Verbandsgemeinde Oberes Glantal - 3.1 - Service-Zentrum/Soziale Angelegenheiten
Adresse
Postanschrift
Rathausstraße 8
66901 Schönenberg-Kübelberg
Öffnungszeiten
Montag - Freitag 08:30 - 12:00 Montag - Mittwoch 14:00 - 16:00 Donnerstag 14:00 - 18:00
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Sachgebiet 3.1.1 Service-Zentrum, Bürgerbüro
Sachgebiet 3.1.2 Kinder, Jugend und Senioren
Sachgebiet 3.1.3 Schulen, Weiterbildung, Volkshochschule
Sachgebiet 3.1.4 Freizeit und Sport
Sachgebiet 3.1.5 Soziales, Sozialversicherung
Kreisverwaltung Kusel - Referat 41 - Hilfe zur Pflege, Planungsaufgaben
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Trierer Straße 49-51
66869 Kusel
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 08:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Öffnungszeiten Bürgerbüro Montag bis Mittwoch 07:15 - 17:00 Uhr Donnerstag 07:15 - 18:00 Uhr Freitag 07:15 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Janine Peifer
Hausanschrift
Postanschrift
Trierer Straße 49-51
66869 Kusel
Telefon Festnetz: 06381 424-337
Fax: 06381 424-440
E-Mail: Janine.Peifer@kv-kus.de
Internet
Formulare
Antrag auf Gewährung von Blindengeld nach dem LBlindenGG - Augenfachärztliche Bescheinigung
Antrag auf Gewährung von Blindengeld nach dem LBlindenGG - Erklärung über die Entbindung von der Schweigepflicht
Antrag auf Gewährung von Blindengeld nach dem LBlindenGG
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
keine
Hinweise für Kusel: Blindenhilfe beantragen
Der Leistungsanspruch beginnt mit dem Bekanntwerden der Notlage. Die vom Sozialamt für die Vorlage von Unterlagen gesetzten Fristen einzuhalten. Ist Ihnen dies aus nachvollziehbaren Gründen nicht möglich, müssen Sie eine Fristverlängerung beantragen. Ansonsten kann Ihnen das Sozialamt wegen der Nichtbeachtung Ihrer gesetzlichen Mitwirkungspflichten die Leistung verweigern.
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Die Blindenhilfe beträgt ab dem 1. Juli 2023 für blinde Menschen nach Vollendung des 18. Lebensjahres 841,77 Euro und für blinde Menschen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, 421,61 Euro.
Für Zivilblinde mit gewöhnlichem Aufenthalt in Rheinland-Pfalz besteht ein Anspruch auf Landesblindengeld nach dem rheinland-pfälzischen Landesblindengeldgesetz.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 05.07.2022
Stichwörter
Blindheit