Blindenhilfe Gewährung

    Blindenhilfe beantragen

    Sie sind blind oder sehen sehr schlecht? Dann können Sie die einkommensunabhängige Blindenhilfe beantragen.

    Beschreibung

    Blinde, ihnen gleichgestellte und stark sehbehinderte Menschen können eine von Einkommen und Vermögen abhängige Blindenhilfe erhalten.

    Hinweise für Kusel: Blindenhilfe beantragen

    stationäre Blindenhilfe 
    Daniela Bardian (Buchstabenbereich: A - B)
    Manuela Rumpf (Buchstabenbereich: C - F)
    Esther Reidenbach (Buchstabenbereich: G - K)
    Dirk Schwab (Buchstabenbereich: L - Z)

    ambulante Blindenhilfe
    Eugen Schmidt

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die örtlichen Träger der Sozialhilfe bei den Kreisverwaltungen und Verwaltungen der kreisfreien Städte.

    Hinweise für Kusel: Blindenhilfe beantragen

    Stationäre Blindenhilfe - Bearbeitung unterteilt nach Buchstaben:

    A - B

    Janine Peifer

    C - F

    Manuela Rumpf

    G - K

    Esther Reidenbach

    L - Z

    Dirk Schwab

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Kusel - Abteilung 4 - Jugend und Soziales

    Adresse

    Postanschrift

    Trierer Straße 49-51

    66869 Kusel

    Gebäude: Kreisverwaltung Gebäude C

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch 08:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Öffnungszeiten Bürgerbüro Montag bis Mittwoch 07:15 - 17:00 Uhr Donnerstag 07:15 - 18:00 Uhr Freitag 07:15 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 06381 424-309

    Telefon Festnetz: 06381 424-0

    E-Mail: buergerbuero@kv-kus.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Gewährung von Blindengeld nach dem LBlindenGG - Augenfachärztliche Bescheinigung
    Antrag auf Gewährung von Blindengeld nach dem LBlindenGG - Erklärung über die Entbindung von der Schweigepflicht
    Antrag auf Gewährung von Blindengeld nach dem LBlindenGG

    Version

    Technisch geändert am 24.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Kreisverwaltung Kusel - Referat 41 - Hilfe zur Pflege, Planungsaufgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Fritz-Wunderlich-Straße 47

    66869 Kusel

    Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Trierer Straße 49-51

    66869 Kusel

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch 08:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Öffnungszeiten Bürgerbüro Montag bis Mittwoch 07:15 - 17:00 Uhr Donnerstag 07:15 - 18:00 Uhr Freitag 07:15 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06381 424-0

    Fax: 06381 424-440

    E-Mail: buergerbuero@kv-kus.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Gewährung von Blindengeld nach dem LBlindenGG - Augenfachärztliche Bescheinigung
    Antrag auf Gewährung von Blindengeld nach dem LBlindenGG - Erklärung über die Entbindung von der Schweigepflicht
    Antrag auf Gewährung von Blindengeld nach dem LBlindenGG

    Version

    Technisch geändert am 24.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    keine

    Hinweise für Kusel: Blindenhilfe beantragen

    Der Leistungsanspruch beginnt mit dem Bekanntwerden der Notlage. Die vom Sozialamt für die Vorlage von Unterlagen gesetzten Fristen einzuhalten. Ist Ihnen dies aus nachvollziehbaren Gründen nicht möglich, müssen Sie eine Fristverlängerung beantragen. Ansonsten kann Ihnen das Sozialamt wegen der Nichtbeachtung Ihrer gesetzlichen Mitwirkungspflichten die Leistung verweigern.  

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Blindenhilfe beträgt ab dem 1. Juli 2023 für blinde Menschen nach Vollendung des 18. Lebensjahres 841,77 Euro und für blinde Menschen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, 421,61 Euro.

    Für Zivilblinde mit gewöhnlichem Aufenthalt in Rheinland-Pfalz besteht ein Anspruch auf Landesblindengeld nach dem rheinland-pfälzischen Landesblindengeldgesetz.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 05.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Blindheit

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de