Blindenhilfe beantragen
Sie sind blind oder sehen sehr schlecht? Dann können Sie die einkommensunabhängige Blindenhilfe beantragen.
Beschreibung
Blinde, ihnen gleichgestellte und stark sehbehinderte Menschen können eine von Einkommen und Vermögen abhängige Blindenhilfe erhalten.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die örtlichen Träger der Sozialhilfe bei den Kreisverwaltungen und Verwaltungen der kreisfreien Städte.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Donnersbergkreis - Abt. 4 Soziales und Ausländerbehörde
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Ausländerbehörde  (Persönliche Vorsprachen derzeit nur mit Termin möglich!) Telefonzeiten aktuell:  Mo - Mi 08:00 - 12:30 Uhr Do 08:00 - 12:30 Uhr14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Angelika Breu
Besucheranschrift
Postfachadresse
Postfach 12 80
67285 Kirchheimbolanden
Fax: 06352 710-232
E-Mail: abreu@donnersberg.de
Telefon Festnetz: 06352 710-346
Internet
Kreisverwaltung Donnersbergkreis - Ref. 42 Eingliederungshilfe
Adresse
Postanschrift
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Gebäude: Kreishaus
Kontakt
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
keine
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Die Blindenhilfe beträgt ab dem 1. Juli 2023 für blinde Menschen nach Vollendung des 18. Lebensjahres 841,77 Euro und für blinde Menschen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, 421,61 Euro.
Für Zivilblinde mit gewöhnlichem Aufenthalt in Rheinland-Pfalz besteht ein Anspruch auf Landesblindengeld nach dem rheinland-pfälzischen Landesblindengeldgesetz.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MASTD am 05.07.2022
Stichwörter
Blindheit