Blindenhilfe beantragen
Sie sind blind oder sehen sehr schlecht? Dann können Sie die einkommensunabhängige Blindenhilfe beantragen.
Beschreibung
Blinde, ihnen gleichgestellte und stark sehbehinderte Menschen können eine von Einkommen und Vermögen abhängige Blindenhilfe erhalten.
Hinweise für Worms: Blindenhilfe außerhalb von Einrichtungen
Blinde, ihnen gleichgestellte und stark sehbehinderte Menschen können eine von Einkommen und Vermögen abhängige Blindenhilfe erhalten.
Blinde, ihnen gleichgestellte und stark sehbehinderte Menschen können eine von Einkommen und Vermögen abhängige Blindenhilfe erhalten.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die örtlichen Träger der Sozialhilfe bei den Kreisverwaltungen und Verwaltungen der kreisfreien Städte.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Worms - Abteilung 5.04 Leistungsgewährung in besonderen Lebenslagen
Adresse
Hausanschrift
Kirschgartenweg 58
67549 Worms
Abteilung 5.04 - Leistungsgewährung in besonderen Lebenslagen
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 14:00 Uhr - 15:30 Uhr  
Kontakt
E-Mail: sozialesundjugend@worms.de
Kontaktperson
Frau Christine Busch (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: +49 6241 853-5412
Fax: +49 6241 853-995412
Frau Elke Pfeiffer (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: +49 6241 853-5427
Fax: +49 6241 853-995427
Frau Madeleine Schlamp
Fax: +49 6241 853-995411
Telefon Festnetz: +49 6241 853-5411
Frau Angelika Zinke (Sachbearbeiterin)
Fax: +49 6241 853-995415
Telefon Festnetz: +49 6241 853-5415
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
keine
Kosten
keine
Hinweise für Worms: Blindenhilfe außerhalb von Einrichtungen
keine
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Die Blindenhilfe beträgt ab dem 1. Juli 2023 für blinde Menschen nach Vollendung des 18. Lebensjahres 841,77 Euro und für blinde Menschen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, 421,61 Euro.
Für Zivilblinde mit gewöhnlichem Aufenthalt in Rheinland-Pfalz besteht ein Anspruch auf Landesblindengeld nach dem rheinland-pfälzischen Landesblindengeldgesetz.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MASTD am 05.07.2022
Stichwörter
Blindheit