Blindenhilfe beantragen
Sie sind blind oder sehen sehr schlecht? Dann können Sie die einkommensunabhängige Blindenhilfe beantragen.
Beschreibung
Blinde, ihnen gleichgestellte und stark sehbehinderte Menschen können eine von Einkommen und Vermögen abhängige Blindenhilfe erhalten.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die örtlichen Träger der Sozialhilfe bei den Kreisverwaltungen und Verwaltungen der kreisfreien Städte.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Ludwigshafen - Hilfe zur Pflege
Adresse
Hausanschrift
Lieferanschrift
Postfachadresse
Postfach 21 12 25
67012 Ludwigshafen am Rhein
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr Montag bis Donnerstag 14:00 bis 16:00 Uhr
Kontakt
Fax: +49 621 504-2738
E-Mail: 5-13@ludwigshafen.de
Kontaktperson
Allgemeine Auskünfte VOR Antragstellung für Erstberatung für Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege
Telefon Festnetz: +49 621 504-4045
Gro - Hol
Telefon Festnetz: +49 621 504-2511
Pf - Schd
Telefon Festnetz: +49 621 504-2682
Sche - Stt, Horn - Karc
Telefon Festnetz: +49 621 504-2694
Stu - Z, Fo - Grn
Telefon Festnetz: +49 621 504-2690
Kard - Mir, Fau - Fn
Telefon Festnetz: +49 621 504-2681
A - Fat
Telefon Festnetz: +49 621 504-2762
Mis - Schd
Telefon Festnetz: +49 621 504-3714
Internet
Formulare
Hinweise für Ludwigshafen am Rhein: Blindenhilfe
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
keine
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Die Blindenhilfe beträgt ab dem 1. Juli 2023 für blinde Menschen nach Vollendung des 18. Lebensjahres 841,77 Euro und für blinde Menschen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, 421,61 Euro.
Für Zivilblinde mit gewöhnlichem Aufenthalt in Rheinland-Pfalz besteht ein Anspruch auf Landesblindengeld nach dem rheinland-pfälzischen Landesblindengeldgesetz.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 05.07.2022
Stichwörter
Blindheit