Blindenhilfe Gewährung

    Blindenhilfe beantragen

    Sie sind blind oder sehen sehr schlecht? Dann können Sie die einkommensunabhängige Blindenhilfe beantragen.

    Beschreibung

    Blinde, ihnen gleichgestellte und stark sehbehinderte Menschen können eine von Einkommen und Vermögen abhängige Blindenhilfe erhalten.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die örtlichen Träger der Sozialhilfe bei den Kreisverwaltungen und Verwaltungen der kreisfreien Städte.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Ludwigshafen - Hilfe zur Pflege

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 21 12 25

    67012 Ludwigshafen am Rhein

    Hausanschrift

    Europaplatz 1

    67063 Ludwigshafen am Rhein

    Lieferanschrift

    Bismarckstraße 25

    67059 Ludwigshafen am Rhein

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr Montag bis Donnerstag 14:00 bis 16:00 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    • Allgemeine Auskünfte VOR Antragstellung für Erstberatung für Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege

      Telefon Festnetz: +49 621 504-4045

      E-Mail: ansprechstelle@ludwigshafen.de

    • A - Gem

      Telefon Festnetz: +49 621 504-2762

    • Fit - Gm, Stro - Z

      Telefon Festnetz: +49 621 504-2690

    • Gen - Ho, Ni - Nz

      Telefon Festnetz: +49 621 504-2511

    • Hp - Karc, Schei - Th

      Telefon Festnetz: +49 621 504-2694

    • Kard - Mt, Ti - War

      Telefon Festnetz: +49 621 504-2681

    • Mu - Nh, O - Scheh, Was - Z

      Telefon Festnetz: +49 621 504-3714

    • Pf - Schd

      Telefon Festnetz: +49 621 504-2682

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Hinweise für Ludwigshafen am Rhein: Blindenhilfe

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    keine

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Blindenhilfe beträgt ab dem 1. Juli 2023 für blinde Menschen nach Vollendung des 18. Lebensjahres 841,77 Euro und für blinde Menschen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, 421,61 Euro.

    Für Zivilblinde mit gewöhnlichem Aufenthalt in Rheinland-Pfalz besteht ein Anspruch auf Landesblindengeld nach dem rheinland-pfälzischen Landesblindengeldgesetz.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 05.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Blindheit

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English