Blindenhilfe Gewährung

    Blindenhilfe beantragen

    Sie sind blind oder sehen sehr schlecht? Dann können Sie die einkommensunabhängige Blindenhilfe beantragen.

    Beschreibung

    Blinde, ihnen gleichgestellte und stark sehbehinderte Menschen können eine von Einkommen und Vermögen abhängige Blindenhilfe erhalten.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die örtlichen Träger der Sozialhilfe bei den Kreisverwaltungen und Verwaltungen der kreisfreien Städte.

    Ansprechpartner

    Stadt Frankenthal (Pfalz) - Bereich 51 - Familie, Jugend und Soziales

    Beschreibung

    Folgende Abteilungen sind an folgenden Tagen geschlossen:

    Mittwoch:

    - Unterhaltsvorschuss / Elterngeld

    Montag und Mittwoch: 

    - Grundsicherung / Asyl

    - Wohngeld / Wohnraumsicherung 

    - Hilfe zur Pflege stationär

    Adresse

    Postanschrift

    Rathausplatz 2-7

    67227 Frankenthal (Pfalz)

    Gebäude: Rathaus (Servicebereich Familie, Jugend und Soziales)

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Wir bitten Sie, möglichst vorab einen Termin zu vereinbaren: gerne per Telefon oder E-Mail. Manche Dienstleistungen und Abteilungen können Sie auch per Online-Termin kontaktieren, buchen Sie sich hier Ihren Termin: www.frankenthal.de/onlinetermin oder schreiben Sie uns. Alle Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Frankenthal finden Sie unterwww.frankenthal.de/offen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06233 89-355

    Fax: 06233 89-15509

    E-Mail: familiejugendundsoziales@frankenthal.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Blinde erhalten im Rahmen der Sozialhilfe Blindenhilfe zum Ausgleich der blindheitsbedingten Mehraufwendungen. Als Blinde gelten Personen, deren Sehschärfe auf dem besseren Auge nicht mehr als 1/50 beträgt, sowie Personen mit sonstigen Störungen des Se...
    Blinde erhalten im Rahmen der Sozialhilfe Blindenhilfe zum Ausgleich der blindheitsbedingten Mehraufwendungen. Als Blinde gelten Personen, deren Sehschärfe auf dem besseren Auge nicht mehr als 1/50 beträgt, sowie Personen mit sonstigen Störungen des Sehvermögens von gleichem Schweregrad.
    Blindenhilfe beantragen Blinde, ihnen gleichgestellte und stark sehbehinderte Menschen können eine von Einkommen und Vermögen abhängige Blindenhilfe erhalten. Landesblindengeld Das Landesblindengeld ist eine freiwillige Leistung des Landes Rheinland-P...
    Blindenhilfe beantragen Blinde, ihnen gleichgestellte und stark sehbehinderte Menschen können eine von Einkommen und Vermögen abhängige Blindenhilfe erhalten. Landesblindengeld Das Landesblindengeld ist eine freiwillige Leistung des Landes Rheinland-Pfalz, die einkommens- und vermögensunabhängig gewährt wird. Es wird unter bestimmten Voraussetzungen blinden Menschen und durch hochgradige Einschränkung der Sehfähigkeit den blinden Menschen Gleichgestellten erbracht. Es dient zum Ausgleich der behinderungsbedingten Mehraufwendungen. Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Befreiung Wenn Sie bestimmte Sozialleistungen wie zum Beispiel Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II erhalten, können Sie sich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen. Empfänger von Arbeitslosengeld I, Wohngeld oder Übergangsgeld haben keinen Anspruch auf eine Befreiung. Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Ermäßigung Wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "RF" haben, können Sie eine Ermäßigung ihres Rundfunkbeitrags erhalten. Sie zahlen dann einen verringerten Beitrag von EUR 5,83.

    Weitere Informationen

    Der Bereich Familie, Jugend und Soziales bietet umfangreiche Dienstleistungen, Hilfestellungen und finanzielle Hilfen vielfältiger Art an. Zum Bereich zählen die Abteilungen Familienbüro, Kinder- und Jugendbüro, Soziale Fachdienste und Soziale Leistungen/Haushalt.  

    Version

    Technisch geändert am 15.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Frankenthal (Pfalz) - Abteilung Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 2-7

    67227 Frankenthal (Pfalz)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Wir bitten Sie, möglichst vorab einen Termin zu vereinbaren: gerne per Telefon oder E-Mail. Manche Dienstleistungen und Abteilungen können Sie auch per Online-Termin kontaktieren, buchen Sie sich hier Ihren Termin: www.frankenthal.de/onlinetermin oder schreiben Sie uns. Alle Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Frankenthal finden Sie unterwww.frankenthal.de/offen

    Kontakt

    Fax: 06233 89-509

    Telefon Festnetz: 06233 89-355

    E-Mail: familiejugendundsoziales@frankenthal.de

    Internet

    Formulare

    Blinde erhalten im Rahmen der Sozialhilfe Blindenhilfe zum Ausgleich der blindheitsbedingten Mehraufwendungen. Als Blinde gelten Personen, deren Sehschärfe auf dem besseren Auge nicht mehr als 1/50 beträgt, sowie Personen mit sonstigen Störungen des Se...
    Blinde erhalten im Rahmen der Sozialhilfe Blindenhilfe zum Ausgleich der blindheitsbedingten Mehraufwendungen. Als Blinde gelten Personen, deren Sehschärfe auf dem besseren Auge nicht mehr als 1/50 beträgt, sowie Personen mit sonstigen Störungen des Sehvermögens von gleichem Schweregrad.
    Blindenhilfe beantragen Blinde, ihnen gleichgestellte und stark sehbehinderte Menschen können eine von Einkommen und Vermögen abhängige Blindenhilfe erhalten. Landesblindengeld Das Landesblindengeld ist eine freiwillige Leistung des Landes Rheinland-P...
    Blindenhilfe beantragen Blinde, ihnen gleichgestellte und stark sehbehinderte Menschen können eine von Einkommen und Vermögen abhängige Blindenhilfe erhalten. Landesblindengeld Das Landesblindengeld ist eine freiwillige Leistung des Landes Rheinland-Pfalz, die einkommens- und vermögensunabhängig gewährt wird. Es wird unter bestimmten Voraussetzungen blinden Menschen und durch hochgradige Einschränkung der Sehfähigkeit den blinden Menschen Gleichgestellten erbracht. Es dient zum Ausgleich der behinderungsbedingten Mehraufwendungen. Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Befreiung Wenn Sie bestimmte Sozialleistungen wie zum Beispiel Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II erhalten, können Sie sich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen. Empfänger von Arbeitslosengeld I, Wohngeld oder Übergangsgeld haben keinen Anspruch auf eine Befreiung. Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Ermäßigung Wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "RF" haben, können Sie eine Ermäßigung ihres Rundfunkbeitrags erhalten. Sie zahlen dann einen verringerten Beitrag von EUR 5,83.

    Weitere Informationen

    Betreuungsbehörde, Bestattungskosten, Eingliederungshilfe für Menschen mit Beeinträchtigungen, Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt (außerhalb von Einrichtungen), Hilfe für Asylbewerber, Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten, Hilfe zur Weiterführung des Haushalts, Hilfe zur Pflege, Seniorenbüro, Wohngeld, Wohnraumsicherung

    Version

    Technisch geändert am 12.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    keine

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Blindenhilfe beträgt ab dem 1. Juli 2023 für blinde Menschen nach Vollendung des 18. Lebensjahres 841,77 Euro und für blinde Menschen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, 421,61 Euro.

    Für Zivilblinde mit gewöhnlichem Aufenthalt in Rheinland-Pfalz besteht ein Anspruch auf Landesblindengeld nach dem rheinland-pfälzischen Landesblindengeldgesetz.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 05.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Blindheit

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de