Blindenhilfe Gewährung

    Blindenhilfe beantragen

    Sie sind blind oder sehen sehr schlecht? Dann können Sie die einkommensunabhängige Blindenhilfe beantragen.

    Hinweise für Bernkastel-Wittlich: Blindenhilfe beantragen

    Sie sind blind oder sehen sehr schlecht? Dann können Sie die einkommens- und vermögensabhängige Blindenhilfe beantragen.

    Beschreibung

    Blinde, ihnen gleichgestellte und stark sehbehinderte Menschen können eine von Einkommen und Vermögen abhängige Blindenhilfe erhalten.

    Hinweise für Traben-Trarbach: Blindenhilfe beantragen

    Die Zuständigkeit liegt grundsätzlich bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich. Unsere Mitarbeiter bieten zu diesem Thema eine Beratung an.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die örtlichen Träger der Sozialhilfe bei den Kreisverwaltungen und Verwaltungen der kreisfreien Städte.

    Hinweise für Traben-Trarbach: Blindenhilfe beantragen

    Die Zuständigkeit liegt grundsätzlich bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich. Unsere Mitarbeiter bieten zu diesem Thema eine Beratung an.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 30 - Soziale Hilfen

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 14 20

    54504 Wittlich

    Postanschrift

    Kurfürstenstraße 16

    54516 Wittlich

    Öffnungszeiten

    Hier finden Sie die Öffnungszeiten.

    Kontakt

    Fax: 06571 14-2500

    Telefon Festnetz: 06571 14-1030

    E-Mail: info@bernkastel-wittlich.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Allgemeine Belehrungen und Hinweise
    Bescheinigung des Augenarztes
    Anlage "Kosten der Unterkunft"
    Fragebogen zum Vermögen
    Grundantrag auf Blindenhilfe

    Version

    Technisch geändert am 26.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Verbandsgemeinde Traben-Trarbach - Fachbereich 3 - Bürgerdienste

    Adresse

    Postanschrift

    Brückenstraße 11

    56841 Traben-Trarbach

    Gebäude: 2

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr Online Terminvergabe donnerstags auch nach 16.00 Uhr möglich!

    Kontakt

    Fax: 06541 708-263

    Telefon Festnetz: 06541 708-0

    E-Mail: Fachbereich3@vgtt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Verbandsgemeinde Traben-Trarbach - Sozialamt

    Beschreibung

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    Adresse

    Postanschrift

    Brückenstraße 11

    56841 Traben-Trarbach

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 06541 708-551

    Telefon Festnetz: 06541 708-251

    E-Mail: Lebenstedt.K@vgtt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Bernkastel-Wittlich: Blindenhilfe beantragen

    Sozialgesetzbuch XII (Neuntes und Elftes Kapitel)

    § 72 Zwölftes Sozialgesetzbuch (SGB XII)

    Fristen

    keine

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Blindenhilfe beträgt ab dem 1. Juli 2023 für blinde Menschen nach Vollendung des 18. Lebensjahres 841,77 Euro und für blinde Menschen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, 421,61 Euro.

    Für Zivilblinde mit gewöhnlichem Aufenthalt in Rheinland-Pfalz besteht ein Anspruch auf Landesblindengeld nach dem rheinland-pfälzischen Landesblindengeldgesetz.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 05.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Blindheit

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de