Altenhilfe gewähren
Im Rahmen der Altenhilfe erhalten Sie als älterer Mensch vielfältige Informationen und Unterstützung.
Hinweise für Rheinland-Pfalz: Altenhilfe Gewährung
Im Rahmen der Altenhilfe erhalten Sie als älterer Mensch vielfältige Informationen und Unterstützung.
Beschreibung
Im Rahmen der Altenhilfe erhalten Sie als älterer Mensch vielfältige Informationen und Unterstützung:
- Beratung in allen Lebensfragen,
- Aufzeigen von Hilfsangeboten,
- Angebote in der Ehrenamtarbeit,
- Aufzeigen von Möglichkeiten der Betätigung,
- Beratung zur Wohnungsanpassung (baulich und finanziell) bei Behinderung,
- Information über Begegnungsstätten.
Hinweise für Rheinland-Pfalz: Altenhilfe Gewährung
Im Rahmen der Altenhilfe erhalten Sie als älterer Mensch vielfältige Informationen und Unterstützung:
- Beratung in allen Lebensfragen,
- Aufzeigen von Hilfsangeboten,
- Angebote in der Ehrenamtarbeit,
- Aufzeigen von Möglichkeiten der Betätigung,
- Beratung zur Wohnungsanpassung (baulich und finanziell) bei Behinderung,
- Information über Begegnungsstätten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt sowie an die Landesseniorenvertretung.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bad Kreuznach - Amt 4 - Sozile Hilfe, Grundsicherung und Asyl
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 18 61
55543 Bad Kreuznach
Öffnungszeiten
Kreisverwaltung: Mo bis Mi: 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr (nachmittags nur nach vorheriger Terminabsprache) Do: 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 – 18:00 Uhr Fr: 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Stadt Bad Kreuznach - Abteilung ASD, Beiräte, Wohngeld, Zentrale Dienste, Rentenstelle
Beschreibung
Allgemeiner Sozialdienst/Asyl, Soziale Leistungen, Interkulturelle Arbeit, Beiräte, Senioren, Rentenanträge, Wohngeld, GEZ-Befreiung, Schwerbehinderung
Adresse
Besucheranschrift
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Allgemeiner Sozialdienst/Asyl, Soziale Leistungen, Interkulturelle Arbeit, Beiräte, Senioren, Rentenanträge, Wohngeld, GEZ-Befreiung, Schwerbehinderung
Rechtsgrundlage(n)
§ 71 SGB XII
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz