Förderung für die Bereitstellung von Online-Diensten Bewilligung
    99400216017000

    Förderung für die Bereitstellung von Online-Diensten beantragen

    Wenn Sie Unterstützung bei der Finanzierung von kommunalen Verwaltungsleistungen im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes benötigen, können Sie einen Online-Antrag stellen.

    Beschreibung

    Eine Finanzierung erfolgt für die Umsetzung von Onlinediensten nach dem EfA-Prinzip („Einer für Alle“-Prinzip) und soll einen Ende-zu-Ende-Digitalisierungsprozess im Sinne einer medienbruchfreien Anbindung unterstützen.

    Diese Leistung richtet sich an öffentliche Verwaltungen, die Onlinedienste bereitstellen oder weiterentwickeln möchten. Die Förderung müssen Sie beantragen.

    Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften und Landesverbände der Gemeinden, Städte und Landkreise sowie im benehmen mit diesen auch unmittelbar Dritte, die Maßnahmen für eine Mehrheit kommunaler Gebietskörperschaften durchführen.

    Vorbehaltlich verfügbarer Haushaltmittel können Sie Kostenerstattungen für einmalige und wiederkehrende Aufwände beantragen. Es ist auch eine rückwirkende Kostenerstattung möglich, soweit die dargestellten Rahmenbedingungen für eine grundsätzliche Förderfähigkeit erfüllt wurden.

    Online-Dienst

    Antrag auf kommunale Fachverfahrensanpassung

    ID: L100039_343158990

    Beschreibung

    Wenn Sie Unterstützung bei der Finanzierung von kommunalen Verwaltungsleistungen im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes benötigen, können Sie einen Online-Antrag stellen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Version

    Technisch erstellt am 18.03.2026
    Technisch geändert am 25.03.2026

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    zuständige Stelle

    Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz

    Abteilung 63 / Referat 634

    Ansprechpartner

    Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz - "Onlinezugangsgesetz"

    Beschreibung

    Ateilung 63 / Referat 634

    Adresse

    Hausanschrift

    Bauhofstraße 9
    55116 Mainz

    Kontakt speichern

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 09.02.2010
    Technisch geändert am 18.03.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Voraussetzungen

    Für die Beantragung von Mitteln zur Finanzierung kommunaler Verwaltungsleistungen müssen Sie bestimmte Voraussetzungen beachten.

    Demnach können Sie die beantragten Mittel nur dann erhalten, sofern Sie diese zur Finanzierung der Ausgaben für den Betrieb und die Weiterentwicklung von kommunalen Verwaltungsleistungen im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes nutzen. Die Ausgaben müssen zur Finanzierung des Betriebs und der Weiterentwicklung von Online-Diensten, Antragsassistenzen, der Anbindung von EfA-Online-Diensten oder der Fachverfahrensanbindung [Ende zu Ende-Digitalisierung] an EfA-Online-Dienste und IT-Basisdienste dienen; dies umfasst insbesondere auch Ausgaben zur Finanzierung der Ertüchtigung von Fachverfahren zur digitalen Bescheidung (Rückkanal), sowie an HKR-Verfahren.

    Handlungsgrundlage(n)

    Richtlinie für die Gewährung von Zuweisungen aus dem Ausgleichsstock (VV A-Stock)

    Rechtsbehelf

    Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht.

    Weitere Informationen, wie Sie die Klage einreichen können, finden Sie im Zuweisungsbescheid.

    Verfahrensablauf

    Sie können den Antrag online stellen.

    Bitte beachten:

    Der Online-Antrag ist nur über das kommunale/Landesnetz erreichbar. Ferner benötigen Sie einen Zugang zum MUK (Mein Unternehmenskonto).

    Wenn Sie einen Online-Antrag stellen möchten:

    • Als antragsberechtigte Organisation nehmen Sie Kontakt zu den Unternehmen (zum Beispiel  Fachverfahrensherstellern) auf und fordern diese auf, ein Angebot für definierte Anpassungsbedarfe an einen EfA-Dienst oder IT-Basisdienst gemäß der Finanzierung der Ausgaben von kommunalen Fachverfahren und Schnittstellen abzugeben.
    • Sobald Ihnen das Angebot vorliegt, können Sie dieses gemeinsam mit dem vollständig ausgefüllten Online-Antrag beim Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung (MASTD) einreichen.
    • Wenn Sie alle Bedingungen erfüllen, reserviert das MASTD die erforderlichen Mittel und bestätigt Ihnen die Kostenzusage mittels eines Zuweisungsschreibens. Die Auszahlung der beantragten Mittel erfolgt erst nach Vorlage der sachlich und rechnerisch richtig festgestellten Abrechnungsunterlagen.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 11.03.2026

    Version

    Technisch erstellt am 12.03.2026
    Technisch geändert am 18.03.2026

    Stichwörter

    Digitalisierung, Kommunaler Finanzausgleich, Onlinezugangsgesetz, Ausgleichsstock

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.04.2020