Förderung für die Bereitstellung von Online-Diensten beantragen
Wenn Sie Unterstützung bei der Finanzierung von kommunalen Verwaltungsleistungen im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes benötigen, können Sie einen Online-Antrag stellen.
Beschreibung
Eine Finanzierung erfolgt für die Umsetzung von Onlinediensten nach dem EfA-Prinzip („Einer für Alle“-Prinzip) und soll einen Ende-zu-Ende-Digitalisierungsprozess im Sinne einer medienbruchfreien Anbindung unterstützen.
Diese Leistung richtet sich an öffentliche Verwaltungen, die Onlinedienste bereitstellen oder weiterentwickeln möchten. Die Förderung müssen Sie beantragen.
Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften und Landesverbände der Gemeinden, Städte und Landkreise sowie im benehmen mit diesen auch unmittelbar Dritte, die Maßnahmen für eine Mehrheit kommunaler Gebietskörperschaften durchführen.
Vorbehaltlich verfügbarer Haushaltmittel können Sie Kostenerstattungen für einmalige und wiederkehrende Aufwände beantragen. Es ist auch eine rückwirkende Kostenerstattung möglich, soweit die dargestellten Rahmenbedingungen für eine grundsätzliche Förderfähigkeit erfüllt wurden.
Online-Dienst
Antrag auf kommunale Fachverfahrensanpassung
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
zuständige Stelle
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz
Abteilung 63 / Referat 634
Ansprechpartner
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz - "Onlinezugangsgesetz"
Beschreibung
Ateilung 63 / Referat 634
Adresse
Hausanschrift
Bauhofstraße 9
55116 Mainz
Kontakt
E-Mail: Onlinezugangsgesetz@mastd.rlp.de
Internet
Voraussetzungen
Für die Beantragung von Mitteln zur Finanzierung kommunaler Verwaltungsleistungen müssen Sie bestimmte Voraussetzungen beachten.
Demnach können Sie die beantragten Mittel nur dann erhalten, sofern Sie diese zur Finanzierung der Ausgaben für den Betrieb und die Weiterentwicklung von kommunalen Verwaltungsleistungen im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes nutzen. Die Ausgaben müssen zur Finanzierung des Betriebs und der Weiterentwicklung von Online-Diensten, Antragsassistenzen, der Anbindung von EfA-Online-Diensten oder der Fachverfahrensanbindung [Ende zu Ende-Digitalisierung] an EfA-Online-Dienste und IT-Basisdienste dienen; dies umfasst insbesondere auch Ausgaben zur Finanzierung der Ertüchtigung von Fachverfahren zur digitalen Bescheidung (Rückkanal), sowie an HKR-Verfahren.
Handlungsgrundlage(n)
Richtlinie für die Gewährung von Zuweisungen aus dem Ausgleichsstock (VV A-Stock)
Rechtsbehelf
Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht.
Weitere Informationen, wie Sie die Klage einreichen können, finden Sie im Zuweisungsbescheid.
Verfahrensablauf
Sie können den Antrag online stellen.
Bitte beachten:
Der Online-Antrag ist nur über das kommunale/Landesnetz erreichbar. Ferner benötigen Sie einen Zugang zum MUK (Mein Unternehmenskonto).
Wenn Sie einen Online-Antrag stellen möchten:
- Als antragsberechtigte Organisation nehmen Sie Kontakt zu den Unternehmen (zum Beispiel Fachverfahrensherstellern) auf und fordern diese auf, ein Angebot für definierte Anpassungsbedarfe an einen EfA-Dienst oder IT-Basisdienst gemäß der Finanzierung der Ausgaben von kommunalen Fachverfahren und Schnittstellen abzugeben.
- Sobald Ihnen das Angebot vorliegt, können Sie dieses gemeinsam mit dem vollständig ausgefüllten Online-Antrag beim Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung (MASTD) einreichen.
- Wenn Sie alle Bedingungen erfüllen, reserviert das MASTD die erforderlichen Mittel und bestätigt Ihnen die Kostenzusage mittels eines Zuweisungsschreibens. Die Auszahlung der beantragten Mittel erfolgt erst nach Vorlage der sachlich und rechnerisch richtig festgestellten Abrechnungsunterlagen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 11.03.2026
Stichwörter
Digitalisierung, Kommunaler Finanzausgleich, Onlinezugangsgesetz, Ausgleichsstock