Förderung für die Bereitstellung von Online-Diensten Auszahlung
    99400216079000

    Auszahlung der Förderungssumme für die Bereitstellung von Online-Diensten anfordern

    Wenn Sie Unterstützung bei der Finanzierung von kommunalen Verwaltungsleistungen im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes benötigen, können Sie einen Online-Antrag zur Auszahlung der zugewiesenen Mittel stellen.

    Beschreibung

    Eine Finanzierung erfolgt für die Umsetzung von Onlinediensten nach dem EfA-Prinzip („Einer für Alle“-Prinzip) und soll einen Ende-zu-Ende-Digitalisierungsprozess im Sinne einer medienbruchfreien Anbindung unterstützen.

    Mit der Leistung können Sie die Auszahlung der zugewiesenen Mittel zur Finanzierung von kommunalen Verwaltungsleistungen im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes beantragen.

    Online-Dienst

    Antrag auf Einreichung der Rechnung für kommunale Fachverfahrensanpassungen

    ID: L100039_343886228

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Version

    Technisch erstellt am 25.03.2026
    Technisch geändert am 25.03.2026

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Ansprechpartner

    Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz - "Onlinezugangsgesetz"

    Beschreibung

    Ateilung 63 / Referat 634

    Adresse

    Hausanschrift

    Bauhofstraße 9
    55116 Mainz

    Kontakt speichern

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 09.02.2010
    Technisch geändert am 18.03.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Voraussetzungen

    Voraussetzung für die Auszahlung der Mittel ist die Vorlage der sachlich und rechnerisch richtig festgestellten Abrechnungsunterlagen.

    Sie erhalten die Mittel nur, sofern Ihnen diese tatsächlich entstanden sind und Sie diese zur Finanzierung der Ausgaben für den Betrieb und die Weiterentwicklung von kommunalen Verwaltungsleistungen im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes genutzt haben.

    Sie dürfen die Mittel ausschließlich für den im Zuweisungsbescheid definierten Rahmen verwenden. 

    Handlungsgrundlage(n)

    Richtlinie für die Gewährung von Zuweisungen aus dem Ausgleichsstock (VV A-Stock)

    Rechtsbehelf

    Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht.

    Weitere Informationen, wie Sie Klage einreichen können, finden Sie im Zuweisungs- bzw. Änderungsbescheid.

    Verfahrensablauf

    Sie können den Antrag online stellen.

    Bitte beachten:

    Der Online-Antrag ist nur über das kommunale/Landesnetz erreichbar. Ferner benötigen Sie einen Zugang zum MUK (Mein Unternehmenskonto).

    Wenn Sie einen Online-Antrag stellen möchten:

    • Sobald Ihnen die sachlich und rechnerisch richtig festgestellten Abrechnungsunterlagen für Zuweisungen von Mitteln aus dem Ausgleichsstock vorliegen, können Sie diese gemeinsam mit dem vollständig ausgefüllten Online-Antrag beim Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung (MASTD) einreichen.
    • Hier wird geprüft, ob die eingereichte Rechnung mit dem im Zuweisungsbescheid zugrundeliegenden Angebot übereinstimmt und die Ausgaben dem im Zuweisungsbescheid definierten Rahmen entsprechen.
    • Stimmen Angebot und Rechnung überein, übermittelt das MASTD eine Auszahlungsmitteilung und zahlt die bewilligten Mittel aus.
    • Weichen Angebot und Rechnung voneinander ab, prüft das MASTD die Abweichungen. Sofern erforderlich, wird ein Änderungsbescheid erstellt und versendet.

    Kosten

    kostenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 24.03.2026

    Version

    Technisch erstellt am 12.03.2026
    Technisch geändert am 25.03.2026

    Stichwörter

    Digitalisierung, Kommunaler Finanzausgleich, Onlinezugangsgesetz, Ausgleichsstock

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.04.2020