Auszahlung der Förderungssumme für die Bereitstellung von Online-Diensten anfordern
Wenn Sie Unterstützung bei der Finanzierung von kommunalen Verwaltungsleistungen im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes benötigen, können Sie einen Online-Antrag zur Auszahlung der zugewiesenen Mittel stellen.
Beschreibung
Eine Finanzierung erfolgt für die Umsetzung von Onlinediensten nach dem EfA-Prinzip („Einer für Alle“-Prinzip) und soll einen Ende-zu-Ende-Digitalisierungsprozess im Sinne einer medienbruchfreien Anbindung unterstützen.
Mit der Leistung können Sie die Auszahlung der zugewiesenen Mittel zur Finanzierung von kommunalen Verwaltungsleistungen im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes beantragen.
Online-Dienst
Antrag auf Einreichung der Rechnung für kommunale Fachverfahrensanpassungen
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
Ansprechpartner
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz - "Onlinezugangsgesetz"
Beschreibung
Ateilung 63 / Referat 634
Adresse
Hausanschrift
Bauhofstraße 9
55116 Mainz
Kontakt
E-Mail: Onlinezugangsgesetz@mastd.rlp.de
Internet
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Auszahlung der Mittel ist die Vorlage der sachlich und rechnerisch richtig festgestellten Abrechnungsunterlagen.
Sie erhalten die Mittel nur, sofern Ihnen diese tatsächlich entstanden sind und Sie diese zur Finanzierung der Ausgaben für den Betrieb und die Weiterentwicklung von kommunalen Verwaltungsleistungen im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes genutzt haben.
Sie dürfen die Mittel ausschließlich für den im Zuweisungsbescheid definierten Rahmen verwenden.
Handlungsgrundlage(n)
Richtlinie für die Gewährung von Zuweisungen aus dem Ausgleichsstock (VV A-Stock)
Rechtsbehelf
Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht.
Weitere Informationen, wie Sie Klage einreichen können, finden Sie im Zuweisungs- bzw. Änderungsbescheid.
Verfahrensablauf
Sie können den Antrag online stellen.
Bitte beachten:
Der Online-Antrag ist nur über das kommunale/Landesnetz erreichbar. Ferner benötigen Sie einen Zugang zum MUK (Mein Unternehmenskonto).
Wenn Sie einen Online-Antrag stellen möchten:
- Sobald Ihnen die sachlich und rechnerisch richtig festgestellten Abrechnungsunterlagen für Zuweisungen von Mitteln aus dem Ausgleichsstock vorliegen, können Sie diese gemeinsam mit dem vollständig ausgefüllten Online-Antrag beim Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung (MASTD) einreichen.
- Hier wird geprüft, ob die eingereichte Rechnung mit dem im Zuweisungsbescheid zugrundeliegenden Angebot übereinstimmt und die Ausgaben dem im Zuweisungsbescheid definierten Rahmen entsprechen.
- Stimmen Angebot und Rechnung überein, übermittelt das MASTD eine Auszahlungsmitteilung und zahlt die bewilligten Mittel aus.
- Weichen Angebot und Rechnung voneinander ab, prüft das MASTD die Abweichungen. Sofern erforderlich, wird ein Änderungsbescheid erstellt und versendet.
Kosten
kostenfrei
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 24.03.2026
Stichwörter
Digitalisierung, Kommunaler Finanzausgleich, Onlinezugangsgesetz, Ausgleichsstock