Sterbefall auf ausländischem Seeschiff nachbeurkunden lassen
Verstirbt ein Familienmitglied mit deutscher Staatsangehörigkeit auf einem ausländischen Seeschiff, können Sie den Sterbefall nachträglich beim zuständigen deutschen Standesamt beurkunden lassen.
Beschreibung
Jedes Schiff fährt unter einer bestimmten Landesflagge und gehört damit unter Fahrt rechtlich zum Territorium dieses Landes.
Wenn eine Person auf einem ausländischen Seeschiff verstirbt, unterliegt das den gleichen Regeln wie ein Todesfall im Ausland. Der Todesfall wird gegebenenfalls in dem betreffenden Land beurkundet, in dem der Todesfall eintrat.
Sie können den Sterbefall in Deutschland nachbeurkunden lassen. Das heißt, dass der Sterbefall auch in ein deutsches Sterberegister eingetragen wird.
Eine Nachbeurkundung ist notwendig, wenn Sie weitere Sterbeurkunden in Deutschland nachbestellen wollen.
Die Nachbeurkundung gilt für verstorbene Personen:
- mit deutscher Staatsangehörigkeit
- mit Inlandswohnsitz
- ohne Inlandswohnsitz
- in Deutschland anerkannte Flüchtlinge
- in Deutschland anerkannte Staatenlose
Zuständig ist das Standesamt, in dem die verstorbene Person zuletzt ihren Wohnsitz hatte. Wenn die verstorbene Person niemals einen Inlandswohnsitz hatte, ist das Standesamt I in Berlin zuständig.
Ansprechpartner
Für Wörth am Rhein (Landkreis Germersheim, Rheinland-Pfalz) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Voraussetzungen
- Der Sterbefall hat sich auf einem ausländischen Seeschiff ereignet.
- Sie sind:
- Ehepartnerin oder -partner
- Lebenspartnerin oder -partner
- Nachkomme
- Elternteil
- Person, die ein berechtigtes Interesse an der Nachbeurkundung nachweisen kann
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Antrag gegen die Ablehnung der Nachbeurkundung des Sterbefalls bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 29.01.2026
Stichwörter
Sterbeurkunde, Nachbeurkundung, Standesamt, Tod, Sterbefall, Schiff, Seeschiff, Standesamt I in Berlin, Todesbescheinigung, deutsche Staatsangehörige, Sterberegister, ausländisches Seeschiff, Landesflagge, verstorbene Person, Meer, anerkannte Flüchtlinge, anerkannte Staatenlose