Sterbefall auf ausländischem Seeschiff nachbeurkunden lassen

    Verstirbt ein Familienmitglied mit deutscher Staatsangehörigkeit auf einem ausländischen Seeschiff, können Sie den Sterbefall nachträglich beim zuständigen deutschen Standesamt beurkunden lassen.

    Beschreibung

    Jedes Schiff fährt unter einer bestimmten Landesflagge und gehört damit unter Fahrt rechtlich zum Territorium dieses Landes.

    Wenn eine Person auf einem ausländischen Seeschiff verstirbt, unterliegt das den gleichen Regeln wie ein Todesfall im Ausland. Der Todesfall wird gegebenenfalls in dem betreffenden Land beurkundet, in dem der Todesfall eintrat.

    Sie können den Sterbefall in Deutschland nachbeurkunden lassen. Das heißt, dass der Sterbefall auch in ein deutsches Sterberegister eingetragen wird.

    Eine Nachbeurkundung ist notwendig, wenn Sie weitere Sterbeurkunden in Deutschland nachbestellen wollen.

    Die Nachbeurkundung gilt für verstorbene Personen:

    • mit deutscher Staatsangehörigkeit
      • mit Inlandswohnsitz
      • ohne Inlandswohnsitz
    • in Deutschland anerkannte Flüchtlinge
    • in Deutschland anerkannte Staatenlose

    Zuständig ist das Standesamt, in dem die verstorbene Person zuletzt ihren Wohnsitz hatte. Wenn die verstorbene Person niemals einen Inlandswohnsitz hatte, ist das Standesamt I in Berlin zuständig.

    Ansprechpartner

    Für Wörth am Rhein (Landkreis Germersheim, Rheinland-Pfalz) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Voraussetzungen

    • Der Sterbefall hat sich auf einem ausländischen Seeschiff ereignet.
    • Sie sind:
      • Ehepartnerin oder -partner
      • Lebenspartnerin oder -partner
      • Nachkomme
      • Elternteil
      • Person, die ein berechtigtes Interesse an der Nachbeurkundung nachweisen kann

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Antrag gegen die Ablehnung der Nachbeurkundung des Sterbefalls bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 29.01.2026

    Version

    Technisch erstellt am 16.02.2026
    Technisch geändert am 16.02.2026

    Stichwörter

    Sterbeurkunde, Nachbeurkundung, Standesamt, Tod, Sterbefall, Schiff, Seeschiff, Standesamt I in Berlin, Todesbescheinigung, deutsche Staatsangehörige, Sterberegister, ausländisches Seeschiff, Landesflagge, verstorbene Person, Meer, anerkannte Flüchtlinge, anerkannte Staatenlose

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.04.2020