Fund eines Denkmals anzeigen
Wenn Sie beim Spaziergang, bei der Gartenarbeit oder auf einer Baustelle auf etwas stoßen, das ein Kulturdenkmal sein könnte, müssen Sie den Fund der zuständigen Stelle melden.
Beschreibung
Mit diesem Antrag können Sie Funde melden, die ein Kulturdenkmal sein könnten – zum Beispiel archäologische oder paläontologische Überreste. Solche Funde können beim Spaziergang, bei der Gartenarbeit oder auch bei Bauarbeiten auftauchen. Bitte beachten Sie: Sowohl der Fund als auch die Fundstelle müssen bis eine Woche nach der Entdeckung unverändert bleiben.
Zuständigkeit
Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, untere Denkmalschutzbehörde; Verbandsgemeindeverwaltung oder Gemeindeverwaltung
Handlungsgrundlage(n)
- §1 Denkmalschutzgesetz Rheinland-Pfalz (DSchG)
- §3 Denkmalschutzgesetz Rheinland-Pfalz (DSchG)
- §4 Denkmalschutzgesetz Rheinland-Pfalz (DSchG)
- §16 Denkmalschutzgesetz Rheinland-Pfalz (DSchG)
- §17 Denkmalschutzgesetz Rheinland-Pfalz (DSchG)
- §18 Denkmalschutzgesetz Rheinland-Pfalz (DSchG)
- §20 Denkmalschutzgesetz Rheinland-Pfalz (DSchG)
- §25 Denkmalschutzgesetz Rheinland-Pfalz (DSchG)
Fristen
Der Fund und die Fundstelle sind unverzüglich an die zuständige Behörde zu melden.
Bearbeitungsdauer
Bei akuter Gefährdung ein bis drei Tage. In der Regel innerhalb von ein bis zwei Wochen, je nach Aufkommen
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Sowohl der Fund als auch die Fundstelle müssen bis eine Woche nach der Entdeckung unverändert bleiben.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz am 20.01.2026
Stichwörter
Entdeckung Kulturdenkmal, Denkmalfund