Fundanzeige eines Denkmals Entgegennahme
    99033024261000

    Fund eines Denkmals anzeigen

    Wenn Sie beim Spaziergang, bei der Gartenarbeit oder auf einer Baustelle auf etwas stoßen, das ein Kulturdenkmal sein könnte, müssen Sie den Fund der zuständigen Stelle melden.

    Beschreibung

    Mit diesem Antrag können Sie Funde melden, die ein Kulturdenkmal sein könnten – zum Beispiel archäologische oder paläontologische Überreste. Solche Funde können beim Spaziergang, bei der Gartenarbeit oder auch bei Bauarbeiten auftauchen. Bitte beachten Sie: Sowohl der Fund als auch die Fundstelle müssen bis eine Woche nach der Entdeckung unverändert bleiben.

    Zuständigkeit

    Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, untere Denkmalschutzbehörde; Verbandsgemeindeverwaltung oder Gemeindeverwaltung

    Handlungsgrundlage(n)

    Fristen

    Der Fund und die Fundstelle sind unverzüglich an die zuständige Behörde zu melden.

    Bearbeitungsdauer

    Bei akuter Gefährdung ein bis drei Tage. In der Regel innerhalb von ein bis zwei Wochen, je nach Aufkommen

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sowohl der Fund als auch die Fundstelle müssen bis eine Woche nach der Entdeckung unverändert bleiben.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz am 20.01.2026

    Version

    Technisch erstellt am 22.01.2026

    Technisch geändert am 22.01.2026

    Stichwörter

    Entdeckung Kulturdenkmal, Denkmalfund

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020