Ausnahmegenehmigung für kleinwüchsige Menschen für das Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten beantragen
Wenn Sie kleinwüchsig sind, können Sie eine Ausnahmegenehmigung für das Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie kleinwüchsig sind, können Sie eine Ausnahmegenehmigung zum Parken erhalten. Eine Ausnahmegenehmigung ermöglicht Ihnen gebührenfreies Parken auf Parkflächen mit Parkuhr oder Parkscheinautomat.
Wenn Sie eine Ausnahmegenehmigung erhalten, gilt diese für das ganze Bundesgebiet.
Ansprechpartner
Für Wörth am Rhein (Landkreis Germersheim, Rheinland-Pfalz) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Voraussetzungen
- Sie haben eine Körpergröße von maximal 1,39 Meter.
Handlungsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen in der Regel keine Kosten an.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 23.10.2025
Stichwörter
Behinderung, parken, Parkuhr, kostenlos, Parkschein, Ausnahmen, Parkscheinautomat, Parkerleichterungen, Parkzone, kostenlos parken, gebührenfrei, kleinwüchsig, kleine Menschen