Parken an Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit Ausnahmegenehmigung Kleinwüchsige Menschen
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    Ausnahmegenehmigung für kleinwüchsige Menschen für das Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten beantragen

    Wenn Sie kleinwüchsig sind, können Sie eine Ausnahmegenehmigung für das Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie kleinwüchsig sind, können Sie eine Ausnahmegenehmigung zum Parken erhalten. Eine Ausnahmegenehmigung ermöglicht Ihnen gebührenfreies Parken auf Parkflächen mit Parkuhr oder Parkscheinautomat.

    Wenn Sie eine Ausnahmegenehmigung erhalten, gilt diese für das ganze Bundesgebiet.

    Ansprechpartner

    Für Wörth am Rhein (Landkreis Germersheim, Rheinland-Pfalz) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Voraussetzungen

    • Sie haben eine Körpergröße von maximal 1,39 Meter. 

    Handlungsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen in der Regel keine Kosten an.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 23.10.2025

    Version

    Technisch erstellt am 19.01.2026
    Technisch geändert am 19.01.2026

    Stichwörter

    Behinderung, parken, Parkuhr, kostenlos, Parkschein, Ausnahmen, Parkscheinautomat, Parkerleichterungen, Parkzone, kostenlos parken, gebührenfrei, kleinwüchsig, kleine Menschen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.04.2020