Ausnahmegenehmigung zum Parken für Menschen ohne Hände oder Arme beantragen
Wenn Ihnen beide Hände beziehungsweise Arme fehlen, können Sie Parkerleichterungen für das Parken an Parkuhren, Parkscheinautomaten oder mit Parkscheiben beantragen.
Beschreibung
Wenn Ihnen beide Hände oder Arme fehlen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahmegenehmigung zum Parken erhalten. Eine Ausnahmegenehmigung ermöglicht Ihnen
- gebührenfreies Parken auf Parkflächen mit Parkuhr oder Parkscheinautomat
- das Parken auf Parkflächen mit zeitlicher Begrenzung, ohne dass Sie eine Parkscheibe auslegen müssen.
Wenn Sie eine Ausnahmegenehmigung erhalten, gilt diese für das ganze Bundesgebiet.
Ansprechpartner
Für Gemeindeverband Simmern-Rheinböllen (Landkreis Rhein-Hunsrück-Kreis, Rheinland-Pfalz) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Voraussetzungen
- Ihnen fehlen beide Hände oder beide Arme.
Handlungsgrundlage(n)
Fristen
Die Dauerausnahmegenehmigung wird für maximal 5 Jahre erteilt und muss danach verlängert werden.
Kosten
Es fallen in der Regel keine Kosten an.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Verkehr (BMV) am 22.10.2025
Stichwörter
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