Parkausweis für Schwerbehinderte Verlängerung
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    Parkausweis für schwerbehinderte Menschen verlängern

    Wenn Sie einen Parkausweis für schwerbehinderte Menschen haben, können Sie diesen verlängern lassen.

    Beschreibung

    Wenn Sie als schwerbehinderter Mensch einen blauen oder orangen Parkausweis haben, können Sie diesen verlängern lassen.

    Der Parkausweis erlaubt das Parken an Stellen, an denen dies üblicherweise nicht erlaubt ist. Berechtigte können die Parkerleichterungen auch nutzen, wenn Sie Beifahrerin oder Beifahrer sind. Eine eigene Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.

    Als Nachweis gilt der Parkausweis zusammen mit der schriftlichen Ausnahmegenehmigung.

    Es gibt zwei Varianten des Parkausweises.

    Blauer Parkausweis:

    • gilt europaweit
    • berechtigt zum Parken auf Parkplätzen mit Rollstuhlsymbol

    Oranger Parkausweis:

    • gilt bundesweit

    Beide Parkausweise berechtigen zum Parken an folgenden Stellen:

    • in eingeschränktem Halteverbot bis zu 3 Stunden; Antragstellerinnen und Antragstellern kann für bestimmte Haltverbotsstrecken eine längere Parkzeit genehmigt werden. Die Ankunftszeit muss sich aus der Einstellung auf einer Parkscheibe ergeben
    • unter bestimmten Voraussetzungen in verkehrsberuhigten Bereichen
    • auf Parkplätzen für Bewohnerinnen und Bewohnern bis zu 3 Stunden
    • während der Ladezeit in Fußgängerzonen, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist
    • an Parkuhren und bei Parkscheinautomaten ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung
    • im Bereich eines Zonenhalteverbots auch außerhalb der zugelassenen Parkdauer
    • über die zugelassene Zeit hinaus an Stellen, an denen die Parkzeit begrenzt ist

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen - 2.2 Straßenverkehr/Kommunaler Vollzug/Brandschutz

    Adresse

    Besucheranschrift

    Brühlstraße 2

    55469 Simmern/Hunsrück

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    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Die aktuellen Öffnungszeiten finden Sie auf unserer Website; Die aktuellen Öffnungszeiten finden Sie auf unserer Website

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 17.05.2022

    Technisch geändert am 06.02.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Voraussetzungen

    Der blaue Parkausweis wird für folgende Personengruppen erteilt:

    • schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, also mit Merkzeichen aG i
    • Blinde mit Merkzeichen Bl im Ausweis
    • schwerbehinderte Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie, also fehlenden oder fehlgebildeten Gliedmaßen, oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen

    Der orange Parkausweis wird für folgende Personengruppen erteilt:

    • schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und
      • einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken und
      • gleichzeitig einem GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane
    • schwerbehinderte Menschen, die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 60 vorliegt
    • schwerbehinderte Menschen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 70 vorliegt
    • schwerbehinderte Menschen, die dem oben genannten Personenkreis nach versorgungsärztlicher Feststellung gleichgestellt sind

    Handlungsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Verkehr (BMV) am 11.11.2025

    Version

    Technisch erstellt am 19.01.2026

    Technisch geändert am 19.01.2026

    Stichwörter

    Parkerlaubnis, SB-Ausweis, Parkausweis, Blauer Parkausweis, Ausnahmegenehmigung für Schwerbehinderte, Oranger Parkausweis, Parkberechtigung, Behindertenparkplatz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020