Lebensmittel und leicht verderbliche Waren im Messe-, Ausstellungs- und Marktgewerbe versteigern
Möchten Sie Lebensmittel oder andere leicht verderbliche Produkte zum Beispiel auf einem Wochenmarkt versteigern? Das können Sie unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Versteigerererlaubnis machen.
Beschreibung
Wenn Sie gewerbsmäßig Waren versteigern möchten, brauchen Sie eine sogenannte Versteigerererlaubnis. An diese sind besondere Anforderungen geknüpft.
Wenn es sich bei den zu versteigernden Produkten um Lebensmittel und andere leicht verderbliche Waren handelt und Sie diese im Messe-, Ausstellungs- und Marktgewerbe versteigern möchten, können Sie eine Ausnahme beantragen.
Leicht verderbliche Waren verlieren schnell an Qualität. Dazu gehören zum Beispiel:
- frisches Obst
- Gemüse
- Fisch und Fleisch
- Milchprodukte
- Blumen und Pflanzen
Wenn die Lebensmittel und Waren ohne die Versteigerung verderben oder an Qualität verlieren würden, kann Ihnen die zuständige Behörde eine Ausnahme von der Versteigerererlaubnis erteilen.
Die Ausnahmeregelung bezieht sich auf:
- Spezial- und Jahrmärkte
- Wochenmärkte
- Großmärkte
- Messen
- Ausstellungen
zuständige Stelle
Zuständig sind die örtlichen Gewerbeämter in Rheinland-Pfalz.
Ansprechpartner
Für Wörth am Rhein (Landkreis Germersheim, Rheinland-Pfalz) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Handlungsgrundlage(n)
Hinweise für Rheinland-Pfalz: Lebensmittel und leicht verderbliche Waren im Messe-, Ausstellungs- und Marktgewerbe versteigern
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 29.01.2026
Stichwörter
Lebensmittel, Großmarkt, Ausstellungsgewerbe, Marktgewerbe, Versteigerung, Ausnahme, Spezialmarkt, Messegewerbe, leicht verderbliche Waren, Obst, Messe, Ausstellung, Versteigerererlaubnis, Fleisch, Fisch, Milchprodukte, Jahrmarkt, Wochenmarkt
Metainformationen
- Ursprungsportal: Ausnahmen für die Versteigerung leicht verderblicher Waren im Messe-, Ausstellungs- und Marktgewerbe Zulassung
- Ursprungsportal: Lebensmittel und leicht verderbliche Waren im Messe-, Ausstellungs- und Marktgewerbe versteigern in Rheinland-Pfalz
- Ursprungsportal: Lebensmittel und leicht verderbliche Waren im Messe-, Ausstellungs- und Marktgewerbe versteigern in Rheinland-Pfalz