Ausnahmen für die Versteigerung leicht verderblicher Waren im Messe-, Ausstellungs- und Marktgewerbe Zulassung
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    Lebensmittel und leicht verderbliche Waren im Messe-, Ausstellungs- und Marktgewerbe versteigern

    Möchten Sie Lebensmittel oder andere leicht verderbliche Produkte zum Beispiel auf einem Wochenmarkt versteigern? Das können Sie unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Versteigerererlaubnis machen.

    Beschreibung

    Wenn Sie gewerbsmäßig Waren versteigern möchten, brauchen Sie eine sogenannte Versteigerererlaubnis. An diese sind besondere Anforderungen geknüpft.

    Wenn es sich bei den zu versteigernden Produkten um Lebensmittel und andere leicht verderbliche Waren handelt und Sie diese im Messe-, Ausstellungs- und Marktgewerbe versteigern möchten, können Sie eine Ausnahme beantragen.

    Leicht verderbliche Waren verlieren schnell an Qualität. Dazu gehören zum Beispiel:

    • frisches Obst
    • Gemüse
    • Fisch und Fleisch
    • Milchprodukte
    • Blumen und Pflanzen

    Wenn die Lebensmittel und Waren ohne die Versteigerung verderben oder an Qualität verlieren würden, kann Ihnen die zuständige Behörde eine Ausnahme von der Versteigerererlaubnis erteilen.

    Die Ausnahmeregelung bezieht sich auf:

    • Spezial- und Jahrmärkte
    • Wochenmärkte
    • Großmärkte
    • Messen
    • Ausstellungen

    Ansprechpartner

    Für Gemeindeverband Simmern-Rheinböllen (Landkreis Rhein-Hunsrück-Kreis, Rheinland-Pfalz) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Handlungsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) am 05.12.2025

    Version

    Technisch erstellt am 19.01.2026

    Technisch geändert am 19.01.2026

    Stichwörter

    Großmarkt, Versteigerung, Milchprodukte, Ausstellung, Fisch, Fleisch, Messegewerbe, Obst, Versteigerererlaubnis, Spezialmarkt, Messe, Wochenmarkt, Jahrmarkt, leicht verderbliche Waren, Ausstellungsgewerbe, Marktgewerbe, Ausnahme, Lebensmittel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020