Beschränkung und Untersagung des Betriebs von Fahrzeugen Meldung
    99036046014000

    Verbot oder Einschränkung der Fahrzeugnutzung durch die Zulassungsbehörde

    Erfüllt Ihr Fahrzeug nicht mehr die gesetzlichen Vorschriften? Dann kann die Zulassungsbehörde Ihnen die Fahrzeugnutzung verbieten oder einschränken.

    Beschreibung

    Wenn Sie ein Fahrzeug besitzen oder halten, das nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen entspricht, kann die Zulassungsbehörde:

    • Ihnen eine angemessene Frist zur Beseitigung der Mängel setzen oder
    • den Betrieb des Fahrzeuges auf öffentlichen Straßen einschränken oder verbieten.

    Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Ihr Fahrzeug:

    • schwere technische Mängel aufweist
    • keine gültige Haupt- und Abgasuntersuchung hat
    • über keinen Versicherungsschutz verfügt

    Wenn die Zulassungsbehörde Zweifel daran hat, ob Ihr Fahrzeug den gesetzlichen Anforderungen entspricht, kann sie anordnen, dass Sie:

    • ein Gutachten einer amtlich anerkannten Stelle vorlegen oder
    • das Fahrzeug vorführen

    Wenn Ihnen der Betrieb Ihres Fahrzeuges verboten ist, sind unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen möglich für Fahrten:

    • zur Zulassungsstelle
    • zur Hauptuntersuchung
    • zu einer Gutachtenstelle

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug nutzen, obwohl die Zulassungsstelle dies untersagt hat, machen Sie sich strafbar. Das kann zu einem Bußgeld und Punkten im Fahreignungsregister (Punkten in Flensburg) führen.

    Ansprechpartner

    Für Gemeindeverband Simmern-Rheinböllen (Landkreis Rhein-Hunsrück-Kreis, Rheinland-Pfalz) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Handlungsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Ihnen ein anderes Fahrzeug auffällt, dass in Ihren Augen nicht mehr die Zulassungsvoraussetzung erfüllt, können Sie die zuständige Zulassungsbehörde darüber informieren. Das ist zum Beispiel möglich bei:

    • Hauptuntersuchung (HU) abgelaufen, der sogenannte TÜV
    • offensichtliche technische Mängel

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Verkehr (BMV) am 10.11.2025

    Version

    Technisch erstellt am 19.01.2026

    Technisch geändert am 19.01.2026

    Stichwörter

    Fahrzeug, Außerbetriebsetzung, Zulassungsbehörde, Beschränkung, Untersagung, Hauptuntersuchung, Kfz-Verbot, HU, Auto, Zulassungsverordnung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020